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E-Zigarettenbranche zieht vor Gericht

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Das Rauchen von E-Zigaretten soll teurer und damit unattraktiver werden. Das gefällt der Branche nicht; sie legt Verfassungsbeschwerde ein. © dpa

Tabaksteuer auf Ersatzprodukte - Verfassungsbeschwerde eingereicht

Berlin/Karlsruhe -Ein E-Zigaretten-Branchenbündnis zieht vor das Bundesverfassungsgericht, um in den kommenden Jahren Steuererhöhungen zu verhindern. "E-Zigaretten haben ein viel geringeres Schadenspotenzial als Tabakzigaretten und werden trotzdem steuerlich gleichgesetzt - das ist unverhältnismäßig und falsch", sagte der Vorsitzende des "Bündnisses für Tabakfreien Genuss", Dustin Dahlmann. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde habe man beim BVerfG eingereicht. Nun heißt es abwarten: Womöglich erst 2023 werde das Gericht entscheiden, ob die Beschwerde angenommen wird und es zur Verhandlung kommt, sagte er.

Stein des Anstoßes ist die 2021 beschlossene Tabaksteuerreform. Das Gesetz, das das E-Zigaretten-Bündnis für verfassungswidrig hält, sieht für gewöhnliche Glimmstängel eher moderate Steuererhöhungen vor. Für elektronische Zigaretten geht es hingegen steil nach oben: Bisher fiel beim Kauf der Flüssigkeiten (Liquids), die verdampft und inhaliert werden, nur Mehrwertsteuer an. Nun kommt noch die Tabaksteuer hinzu.

In Stufen steigt die Tabaksteuer an: Ab 1. Juli sind es 16 Cent pro Milliliter Liquid, bis 2026 erhöht sich die Steuer in Schritten auf 32 Cent. Nach Berechnung des Branchenbündnisses verteuert sich dadurch ein 10-Milliliter-Liquid von den derzeit üblichen 4,95 Euro auf 8,76 Euro - dies ist inklusive der Mehrwertsteuer und unter der Annahme, dass Hersteller und Händler auf gleichbleibende Netto-Einkünfte setzen. Das wäre eine steuerbedingte Preissteigerung von 77 Prozent. So ein kräftiger Preisaufschlag könnte Kettenraucher vor dem Umstieg auf das Dampfen abhalten, warnt Dahlmann.

Zweiter Kritikpunkt des Branchenbündnisses ist die Tatsache, dass nicht nur nikotinhaltige Liquids besteuert werden, sondern auch nikotinfreie Versionen. Deren Bestandteile - etwa Lebensmittelaromen und Flüssigkeiten wie Propylenglykol - könne man auch in Apotheken und anderen Läden kaufen, ohne dass hierbei Tabaksteuer anfalle. "Die E-Zigaretten-Nutzer könnten versucht sein, sich diese Bestandteile billig zu kaufen und dann selbst zu mischen." Das Mischen solcher Haushaltsprodukte, die eigentlich nicht für die E-Zigarette gedacht sind, sei zwar illegal, aber kaum zu kontrollieren, sagt Dahlmann.

Mediziner blicken unterschiedlich auf das Thema. Unstrittig ist, dass der Schadstoffgehalt deutlich niedriger ist als in der Tabakzigarette. Laut einem Bericht der englischen Gesundheitsbehörde PHE ist E-Zigarettendampf mindestens 95 Prozent weniger schädlich als Tabakrauch. Allerdings gibt es noch keine Langzeitstudien über mögliche Schäden.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum DKFZ betont, dass E-Zigaretten keineswegs harmlos seien. Es sei "biologisch plausibel, dass E-Zigarettenkonsum langfristig das Krebsrisiko erhöhen" könnte. "Es ist jedoch unklar, ob die im Aerosol vorliegenden Mengen an Kanzerogenen ausreichen, um tatsächlich Krebs auszulösen." dpa

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