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Neues Gesetz erlaubt massive Gaspreis-Erhöhungen

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Die Anwendung einer speziellen Preisregel könnte Gas für Verbraucher noch teurer machen. © dpa

Lieferanten haben Möglichkeit zu schneller Anpassung - Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Berlin -Die Versorgungslage in Deutschland bleibt angespannt: Wird Erdgas bald noch teurer - und ohne Verzögerung? Seit dem 21. Mai haben Gaslieferanten unter bestimmten Bedingungen zumindest eine gesetzliche Möglichkeit, von jetzt auf gleich alle ihre Verträge "anzupassen", sprich: die Preise heraufzusetzen. Der neue Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes, genannt "EnSiG" macht es möglich. Aber nicht ohne Weiteres.

Worum geht es in dem Paragrafen?

Letztlich darum, dass Energieversorger wegen hoher Großhandelspreise nicht in die Knie gehen und durch eine Insolvenz die Versorgung ihrer Kunden gefährden. Mitunter müssen die Unternehmen wie etwa Stadtwerke zu aktuellen Preisen Erdgas hinzukaufen, um alle Kunden bedienen zu können. Gleichzeitig kann es sein, dass die Einnahmen aus den bestehenden Verträgen diese Mehrkosten nicht decken. Der Gesetzgeber erlaubt ihnen daher in dem Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen, für alle ihre Verträge neue Preise festzusetzen. Damit es im Notfall schnell geht, sollen die neuen Preise schon eine Woche nach Ankündigung gelten.

Wann dürfen die Versorger das machen?

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland" festgestellt haben. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise erhöhen. Das Gesetz benennt auch Regeln für das Zurück: "Sobald der Versorgungsengpass nicht mehr besteht, muss die Bundesnetzagentur diese Feststellung aufheben", sagt das Bundeswirtschaftsministerium.

Seit Ende März gilt die Frühwarnstufe. Steht jetzt die Ausrufung der zweiten Stufe bevor?

Das kann sein. Nach einem Bericht der Zeitung "Welt" bereitet die Bundesregierung die Ausrufung der Alarmstufe innerhalb weniger Tage vor. Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen habe die Energiewirtschaft am Montag auf den bevorstehenden Schritt vorbereitet. Diese Darstellung wurde in Kreisen der Energiewirtschaft bestätigt. Es gibt im Moment jedoch keinen Hinweis, dass die Bundesnetzagentur nach einer möglichen Ausrufung der Alarmstufe dann sofort die nötige Feststellung treffen wird.

Wie sehr dürften die Versorger die Preise anheben?

Das Gesetz lässt ihnen einigen Spielraum. Die Versorger dürfen die Preise auf ein "angemessenes Niveau" anheben. Dieses Niveau sei nach oben nicht gedeckelt, sagt der Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Thomas Engelke. "Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspreisen nicht geschützt." dpa

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