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Verfahren gegen »Ella« vor dem Landgericht

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Von: Redaktion

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Homberg/Gießen (pm). Ab Donnerstag, dem 13. Januar, ab 9 Uhr, verhandelt die 3. kleine Strafkammer des Landgerichts Gießen im Berufungsverfahren gegen die ihre Identität bislang nicht preisgebende, unbekannte, weibliche Person (»uwP1«), die in den Medien zwischenzeitlich auch als »Ella« bezeichnet wird. Sie gehört zu den Aktivisten, die im Dannenröder Wald gegen den Weiterbau der A 49 protestieren.

Gegenstand des Verfahrens sind somit Vorfälle im Zusammenhang mit Protesten gegen den Ausbau der A 49 im Bereich des Dannenröder Forsts. Das Amtsgerichts Alsfeld hat die Angeklagte mit Urteil vom 23.06.2021 (Az. 4 Ls - 501 Js 331 07/20) wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen, davon in einem Fall in einem besonders schweren Fall, in Tateinheit jeweils mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.

Das Gericht hat gegen die Angeklagte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verhängt. Gegen das Urteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

Nach einem Wechsel in der Verteidigung der Angeklagten konnte der Beginn der Berufungshauptverhandlung nunmehr für Januar 2022 bestimmt werden.

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