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Trickbetrüger mit Schockanruf erfolgreich

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Fulda (pm). In der vergangenen Woche haben Trickbetrüger mit einem sogenannten Schockanruf in Fulda Erfolg gehabt und mehrere Wertgegenstände erbeutet.

Dazu gaben sich die Täter am Telefon am Mittwochnachmittag als Polizeibeamte aus Frankfurt aus und behaupteten, dass eine nahe Verwandte des oder der Angerufenen eine Verkehrsunfallflucht mit Personenschaden begangen habe und verhaftet worden sei. In dem über eine Stunde andauernden Telefonat täuschten die Betrüger vor, dass nun eine Kaution gezahlt werden müsse, damit die Angehörige auf freien Fuß gesetzt werden könne.

Das Opfer des Trickbetrugs sah sich veranlasst, entsprechend hohe Vermögenswerte in einen schwarzen Beutel zu verpacken und an einen Abholer an der Haustür auszuhändigen. Erst nach der Übergabe der Wertgegenstände meldete sich zufällig die tatsächliche Verwandte per Telefon, wodurch der Trickbetrug auffiel.

Der Abholer kann folgendermaßen beschrieben werden: Er war männlich, circa 40 Jahre alt, schlanker Statur, trug eine schwarze Jacke mit weißem Emblem auf dem Oberarm, eine Mund- und Nasenbedeckung und einen dunklen Hut oder eine dunkle Kappe.

Personen, die am 12. Januar in und um die Geisaer Straße verdächtige Fahrzeuge mit vermutlich auswärtigem Kennzeichen gesehen haben oder sonstige Beobachtungen gemacht haben, wenden sich bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei, dass Trickbetrug vielfältig ist. So sollen die Angerufenen stark verunsichert und in ihrem Handeln zur Herausgabe von Geld oder Schmuck beeinflusst werden. »Die Täter passen ihr Vorgehen an Ängste der potentiellen Opfer an, wodurch sie deren höchstpersönlichen Lebensbereich tangieren«, schreibt die Polizei. Sie rät dazu, aufzulegen, wenn ein unbekannter Gesprächspartner Geld verlangt und die Verwandten oder die Polizei unter der 110 anzurufen. Geld oder Wertsachen sollten niemals an unbekannte Personen übergeben werden - auch nicht, wenn sich diese möglicherweise als Angeghörige der Polizei oder der Justiz ausgeben.

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