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Tieferlegung der B 454 in Stadtallendorf

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Stadtallendorf (pm). Zwei Bauabschnitte für die Tieferlegung der Bundesstraße 454 in Stadtallendorf sind bereits abgeschlossen. Ein Dritter im Bereich der Kreuzung Hauptstraße/Bahnhofstraße wird folgen. Bei der Planung haben sich aufgrund von Anpassungen bei der Barrierefreiheit der geplanten Fußgänger- und Radfahrerquerung sowie der Überarbeitung der Entwässerungseinrichtungen jedoch Änderungen ergeben.

Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hat auf Antrag von Hessen Mobil daher das straßenrechtliche Anhörungsverfahren zur ersten Planänderung eingeleitet.

Unterlagen sind jetzt einsehbar

Das Bauvorhaben wurde bereits mit Planfeststellungsbeschluss vom 19. Dezember 2016 zugelassen. Die Planunterlagen zur Planänderung und die aus dem Hauptverfahren aus 2012 können bis einschließlich 17. Januar 2022 auf der Homepage des Regierungspräsidiums (www.rp-giessen.hessen.de - Rubrik: »Presse« - »Öffentliche Bekanntmachungen«) eingesehen werden.

Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen zur ersten Planänderung und die Planunterlagen aus dem Hauptverfahren bis zum 17. Januar 2022 in der Stadtverwaltung Stadtallendorf in Raum Nr. 2.68 während der Dienststunden (montags bis donnerstags 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie freitags 8.30 bis 12 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Interessierte werden gebeten, sich an der Zentrale anzumelden. Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben die Möglichkeit, bis zum 31. Januar 2022 Einwände zu erheben.

Ministerium entscheidet

Der Stadt Stadtallendorf sowie weiteren zu beteiligenden Behörden und Stellen wurden die Planunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme bis zu diesem Termin zugesandt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das Regierungspräsidium mit allen Einwendungen und Stellungnahmen befassen. Anschließend werden die Ergebnisse in Form eines Berichts zusammen mit den Planunterlagen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vorgelegt, das dann den Planfeststellungsbeschluss erlässt und somit über die Schaffung des Baurechts entscheidet.

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