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Zwei neue Windräder bei Atzenhain/Nieder-Ohmen

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Das Regierungspräsidium hat zwei weitere Windenergieanlagen zwischen Atzenhain und Nieder-Ohmen genehmigt (auf dem Bild bereits bestehende Anlagen). Die neuen Anlagen werden deutlich höher als die bestehenden, die dagegen eher wie »Spielzeug« aussehen.
Das Regierungspräsidium hat zwei weitere Windenergieanlagen zwischen Atzenhain und Nieder-Ohmen genehmigt (auf dem Bild bereits bestehende Anlagen). Die neuen Anlagen werden deutlich höher als die bestehenden, die dagegen eher wie »Spielzeug« aussehen. © Red

Mücke (pm). Nach einem mehrjährigen Planungsverfahren stehen die Ampeln auf grün. Zwei Windkraftanlagen hat die hessenEnergie aus Wiesbaden in Abstimmung und mit Unterstützung der Gemeinde geplant. Jetzt hat das RP die Genehmigung erteilt, die Anlagen können gebaut werden.

Die Inbetriebnahme der beiden Anlagen ist noch in diesem Jahr am Standort Atzenhain/Nieder-Ohmen vorgesehen. Als Investor und Betreiber steht die ovag Energie AG hinter ihrem Tochterunternehmen hessenEnergie.

Für den Standort würden neben der Stromertragsprognose auch die bereits vorhandenen sechs bestehenden Anlagen im Westen des Gebiets sprechen. Zudem das vorhandene Wegenetz und die gute Anbindung an die etwa 440 Meter entfernt verlaufende Autobahn A5 sowie die angrenzende Land- bzw. Kreisstraße. Gerd Morber, Bereichsleiter bei hessenEnergie: »Das Vorhaben bietet eine exzellente Möglichkeit, einen bedeutsamen regionalen Beitrag zur Verminderung klimaschädlicher Emissionen aus der konventionellen Stromerzeugung zu leisten sowie zur Ressourcenschonung beizutragen.« »Durch Nutzung gemeindeeigener Flächen, für die wir jährliche Pachterlöse erhalten bleibt ein nennenswerter Teil der Wertschöpfung direkt in der Kommune und wir realisieren unseren Beitrag zum Ausbau der regenerativen Energieversorgung« freut sich Bürgermeister Matthias Weitzel. Die Auswirkungen auf die Allgemeinheit und die Nachbarschaft wurden im aufwenigen Verfahren nach dem Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) durch das Regierungspräsidium unter Beteiligung von mehr als 20 Trägern öffentlicher Belange geprüft.

Dazu gehören die Themen Naturschutz und Avifauna, Schall, Schattenwurf, Denkmal- und Gewässerschutz sowie Landschaftsbild, um nur einige zu nennen. Eine große Anzahl detaillierter Gutachten mussten vorgelegt werden.

»Von ursprünglich vier geplanten Anlagen lassen sich nach dem Verfahren nur zwei am Standort realisieren,« erläutert Dr. Hans-Peter Frank, Geschäftsführer der hessenEnergie: Neben der Errichtung der Windenenergieanlagen sind die Verlegung der Anschlussleitungen zur Einspeisung des Stroms sowie der Bau der Wege notwendig. Die erste sichtbare Aktivität wird das Roden der Flächen für den Windkraftstandorte sein, mit dem heute (Mittwoch) begonnen werden soll.

Nach dem Bau wird wieder aufgeforstet, aber Abstandsflächen rund um die Anlagen und ein Teil der Zuwegung müssten natürlich baumfrei bleiben. Für den entstehenden Waldverlust finden Wiederaufforstungen an anderer Stelle statt,« hebt Morber hervor. Eine ökologische Baubegleitung sorge dafür, dass der Eingriff in die Natur schonend erfolge und auch die denkmalpflegerischen Belange werden während der Bauphase genau beobachtet, auch dies eine Auflage des RP Gießen.

Damit nach der geplanten Betriebsdauer der Anlagen ein Rückbau auch sicher erfolgen kann, verlangt die Behörde heutzutage in jedem Windprojekt eine Sicherheit in Form einer Rückbaubürgschaft, die die Investoren hinterlegen müssen. Wenn alles gut läuft, dann sollen die beiden Anlagen im Spätsommer errichtet werden und zum Jahresende in Betrieb gehen.

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