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Verkauf von Bauplätzen beginnt

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Von: red Redaktion

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Über den Start des Verkaufsverfahrens freuen sich Bürgermeister Andreas Sommer, Bauamtsleiter Thomas Heidlas, Ortsvorsteher Dirk Decher und Sachbearbeiterin Bauabteilung Lena Martin (v. l.). © pv

Mücke (pm). Die Gemeinde Mücke gibt den Beginn des Verkaufs der neuen Bauplätze im Neubaugebiet »Flensunger Hof II« in Mücke, Flensungen bekannt. Nachdem in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung die Baulandpreise einstimmig beschlossen wurden, steht nun dem Verkauf an die Bauinteressenten nichts mehr im Wege.

Es handelt sich bei dem Baugebiet um ein reines Wohngebiet mit 32 Bauplätzen in zweigeschossiger Bauweise unmittelbar an der B 276 (»Hauptstraße«) von Flensungen nach Lardenbach. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt - und das ist neu in Mücke - gemäß den »Richtlinien für die Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke der Gemeinde Mücke vom 2. März 2022« nach sozialverträglichen Bauplatzvergabekriterien auf Grundlage eines Punktesystems.

Interessenten werden gebeten, bis zum 15. August bei Frau Kratz-Mandler E-Mail: d.kratz-mandler@gemeinde-muecke.de, Fachbereich III (Bauen und Liegenschaften) der Gemeinde Mücke ihr Interesse an einem Bauplatz in dem Baugebiet »Flensunger Hof II« zu bekunden. Danach erhalten alle interessierten Bürger, die jetzt einen Bauplatz erwerben möchten oder bereits in die bestehende Interessentenliste der Gemeinde Mücke aufgenommen wurden, die Bewerbungsunterlagen zugesandt.

Die Verkaufspreise betragen: Grundstücke »Am Flensunger Hof«: 101,84 Euro pro Quadratmeter inklusive Schaffensbeiträge Wasser und Abwasser, Kläranlagenbeitrag und Erschließungsbeitrag. Grundstücke »Am Hofwald«: 125,63 Euro pro Quadratmeter inklusive Schaffensbeiträge Wasser und Abwasser, Kläranlagenbeitrag und Erschließungsbeitrag.

Hinzu kommen noch die Hausanschlusskosten für Wasser und Kanal. Diese werden auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.

Nach Eingang der Anträge aller Interessenten erfolgt die Auswertung der erreichten Punkte. Anschließend werden die Antragsteller über ihren erreichten Punktwert informiert, sodass die verbindliche Bauplatzvergabe erfolgen kann.

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