1. Gießener Allgemeine
  2. Vogelsbergkreis
  3. Mücke

Nordfrost soll zahlen

Erstellt:

Von: Sophie Röder

Kommentare

image9_185817_4c_2
Die Untersuchungsergebnisse sind da: Verkauf der Gewerbefläche ohne Gebühren ist demnach nicht rechtskräftig. ARCHIV © Joachim Legatis

Mücke (smf). Ende September haben die Gemeindevertreter wegen des getätigten Grundstückverkaufs an die Firma Nordfrost Folgendes beschlossen: »Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens zur nachträglichen Forderung von Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen und unverzüglich Verhandlungen mit der Firma Nordfrost aufzunehmen.

Die Verhandlungen finden in Mücke statt. Das Ergebnis ist den Fraktionsvorsitzenden bis 24. Oktober vorzulegen. Sollten die Verhandlungen nicht erfolgreich sein, sind rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist, am 15. November 2022, Bescheide durch die Gemeinde zu erlassen.«

Die Prüfung ist erfolgt und daher in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertreter wieder Thema gewesen. Prof. Dr. Hubertus Brunn (CDU) fasste kurz zusammen: Die Sach- und Rechtslage wurde durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) ausgiebig geprüft und »dabei wurde bestätigt, dass das damalige Vorgehen ein Verstoß gegen das Baugesetzbuch war - was wir damals nicht wussten.«

Daher bat er die Vertreter, der Empfehlung des Ältestenrates zu folgen, und den neuen Antrag zu verabschieden. »Ein Blick zurück, weitere Diskussionen oder Warten sind nicht zielführend. Für die, die es nicht wissen, es geht immerhin um 3,5 Millionen Euro. Wir sollten die Chance nutzen.«

Die Forderungen in dem neuen Antrag der Kooperation aus Mücker Bürgern, CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen lauten: Zum einen wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, fristgerecht die zu erhebenden Erschließungsbeiträge, die Abwasserbeiträge (Sammelleitungen und öffentliche Behandlungsanlage), den Beitrag für die Wasserversorgungsanlagen sowie die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen von der Firma Nordfrost anzufordern.

Zum Zweiten ist demnach die Aufnahme von Verhandlungen mit Nordfrost nicht mehr erforderlich. Und Drittens soll der HSGB mit der Prozessvertretung der Gemeinde Mücke beauftragt werden, falls Nordfrost gegen den oder die Bescheide der Gemeinde Widerspruch erhebt und es zum Klageverfahren kommen sollte.

Nach dem Vortrag des CDU- Fraktionsvorsitzenden kam es zu einer kurzen Sitzungsunterbrechung, in der sich die Fraktionen erneut berieten. Anschließend meldete sich Günter Zeuner, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, zu Wort: »Ich wäre dafür, dass wir die Abstimmung verschieben, bis wir alle die Stellungnahme des HSGB vorliegen haben. Und nicht nur der Ältestenrat. Das wäre nur fair.« Zumal nun bekannt sei, dass die Gemeinde noch mehr Zeit habe, bis die Verjährungsfrist erreicht sei. Da Zeuner nach Aussagen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Dr. Hans Heuser, jedoch keinen Änderungsantrag gestellt habe, ging es in die Abstimmung. Mit 15 Jastimmen, acht Neinstimmen und einer Enthaltung wurde der Antrag der Kooperation mehrheitlich beschlossen.

Auch interessant

Kommentare