Gefahrenverordnung tritt in Kraft

Mücke (smf). In der ersten Sitzung des Jahres haben die Mücker Gemeindevertreter so manches auf den Weg gebracht. So haben sie den Gemeindevorstand beauftragt, ein Interessensbekundungsverfahren einzuleiten. Mithilfe dessen möchte die Gemeinde herausfinden, ob bei den Mücker Seniorinnen und Senioren ein Seniorenbeirat oder eine Seniorenkommission erwünscht ist und wie viele bereit wären, sich dafür zu engagieren.
Je nach Ausgang der Interessensbekundung wollen die Vertreter entsprechende weitere Schritte für eine Wahl oder Ernennung einleiten.
Friedhofsordnung erweitert
Um eine Baumbestattung nicht nur alleinstehenden, sondern auch Ehepaaren in einem gemeinsamen Urnengrab zu ermöglichen, wurde die Friedhofsordnung einstimmig abgeändert. Weil die Gebühren für eine Beisetzung oder Bestattung in der Gemeinde derzeit neu kalkuliert werden - nachdem Günter Zeuner (Freie Wähler) in einer vergangenen Sitzung daraufhingewiesen hatte, dass die Kalkulation zum Ende des Jahres 2022 ausläuft -, sollen die Friedhofsgebühren in einer späteren Sitzungen thematisiert werden. Ebenfalls einstimmig verabschiedet wurde die »Gefahrenabwehrverordnung und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und in den öffentlichen Straßen, Anlagen und an Flächen der Gemeinde Mücke«.
Wie aus dem Antrag für die Einführung dieser Verordnung hervorgeht, ist das Ziel, so klare Regelungen für das Zusammenleben in der Gemeinde Mücke zu schaffen. »Oftmals sind Angelegenheiten gesetzlich nicht klar definiert beziehungsweise bedürfen einer zusätzlichen Definition. Dies erschwert nicht nur die Arbeit der Verwaltung, sondern sorgt oftmals zwischen Bürgerinnen und Bürgern für Missverständnisse und Ärger.« Durch den Erlass dieser Verordnung könne ein Fehlverhalten durch das Ordnungsamt oder Hilfspolizisten rechtssicher und nachvollziehbar geahndet werden. »Es ermöglicht, die Arbeit transparenter zu gestalten.«
Neben Angaben zur Nutzung und dem Schutz von öffentlichen Anlagen, Spielplätzen und ähnlichem ist darin geregelt, wie bei widerrechtlichem Plakatieren und Bemalen von Flächen vorzugehen ist, was als »Gefährdendes Verhalten« gilt, oder wo für Hunde eine Leinenpflicht gilt. Die Gefahrenabwehrverordnung tritt nach dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zu 30 Jahre - sofern sie nicht vorher abgeändert wird.
Bebauungsplan für Sellnrod
Nachdem in der Januar-Sitzung des Ausschusses für Bau, Landwirtschaft, Verkehr und Umwelt das mögliche Misch- und Baugebiet »Vorm weißen Acker« in Sellnrod vorgestellt wurde, war dieses auch bei den Gemeindevertretern Thema. Wie im BLUV wurden auch hier einstimmig für die Aufstellung des B-Plans, die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gestimmt. Somit können die Planungen beginnen.
Mehrheitlich beschlossen wurde zudem die Änderung der Entschädigungssatzung für Mitglieder in den politischen Gremien. Wiederum einstimmig beschlossen wurden die Klarstellungssatzung für den Grenzverlauf der Kirschgartener Straße in Nieder-Ohmen, der Waldwirtschaftsplan sowie eine Korrektur in der Vereinsförderrichtlinie.