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Keine Lust auf den »Piks«

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Von: Kerstin Schneider

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Für Mitarbeiter in der Pflege, ob in Altenheimen oder Krankenhäusern, gilt seit Kurzem eine Impfpflicht. Wer sich nicht impfen lassen will, muss ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Wie sehen die Zahlen im Vogelsbergkreis aus? SYMBOLFOTO: DPA © DPA Deutsche Presseagentur

Seit 16. März dieses Jahres gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. In den betroffenen Einrichtungen im Vogelsbergkreis ist die Lage gemischt, es gibt Mitarbeiter, die sich weiter nicht impfen lassen wollen. Heimleiter befürchten möglichen Personalmangel.

Patienten in Krankenhäusern und Pflegebedürftige sollen besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden. Deshalb müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs nun nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Heime und Kliniken müssen die sogenannten Impfmuffel ans Gesundheitsamt melden. Nachdem die Frist vom Land noch einmal verlängert worden war, liegen nun im Kreis Zahlen vor.

Laut hessischem Sozialministeriums musste bei fehlendem Nachweis die Einrichtungsleitung das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen. Darüber hinaus kann das Gesundheitsamt einen Nachweis auch ohne diese Benachrichtigung anfordern.

Wer den Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, begeht, so das Ministerium weiter, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbußevon bis zu 2500 Euro geahndet werden kann. Allerdings hatte Hessen die Meldefrist für Ungeimpfte bis Ende März verlängert. Dann wurden die Beschäftigten vom Gesundheitsamt dazu aufgefordert, den Nachweis nachzureichen, wobei immer noch eine vierwöchige Frist gilt.

Wie sieht es nun in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen im Vogelsbergkreis aus?

»Das leidige Thema Corona lässt uns nicht los und wir haben leider einige Mitarbeiter dem Gesundheitsamt melden müssen«, sagt zum Bespiel Ludemberg Pereira-de Lima, Residenzleitung im Seniorenzentrum Goldborn in Homberg/Ohm. Anders dagegen die Lage ein paar Orte weiter. »Nein, ich musste niemanden melden, da sich alle Mitarbeiter haben impfen lassen«, berichtet Direktorin Gabriele Neumann von Kursana Domizil Mücke in Nieder-Ohmen.

»Ja, leider geht auch an uns das Thema Impfpflicht nicht spurlos vorüber. Bei einer Impfquote von 98 Prozent der Beschäftigten musste ich dennoch eine entsprechende Meldung an das Gesundheitsamt tätigen. Glücklicherweise« handelt es sich nicht um Beschäftigte in der direkten Pflege - dennoch wäre jedweder Personalverlust nur schwer zu verkraften. Gerade hier im Hohen Vogelsberg ist es stets immens schwer, vakante Stellen neu oder allgemein zu besetzen.« Das sagt Christoph Speda, Leiter des Alten- und Pflegeheims Residenz Am Schlossberg in Ulrichstein.

Sehr viele Einrichtungen für die Betreuung und Pflege älterer und behinderter Menschen betreibt in Mittelhessen die Schottener Soziale Dienste GmbH. Wie sieht es dort aus, was Impfmuffel unter den Mitarbeitern angeht?

»Ich kann mitteilen, dass 3,5 Prozent unserer Belegschaft, sprich: rund 50 Mitarbeiterund Mitarbeiterinnen gemeldet wurden und entsprechend ungeimpft sind,« erläuterte Manuela Kaufmann von der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit den Schottener Sozialen Diensten. Und wie sieht es in Kliniken aus? Die Impfquote bei den Mitarbeitenden am Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld liege bei mehr als 95 Prozent. »Innerhalb jüngster Zeit wurde die Quote von 90 auf mehr als 95 Prozent verbessert,« heißt es aus der Pressestelle des Vogelsbergkreises.

Teils noch keine Rückmeldungen

Seit dieser Woche liegen nun auch die offiziellen Zahlen des Vogelsberger Gesundheitsamtes vor. Danach wurden bislang insgesamt 352 ungeimpfte Personen von medizinischen Einrichtungen nach dem entsprechenden Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes gemeldet. Die Rückmeldungen kamen von 80 Einrichtungen. Wie geht es nun weiter? Darauf weiß Kreispressesprecherin Sabine Galle-Schäfer eine Antwort. »Wir werden im nächsten Schritt zum einen die gemeldeten Personen anschreiben und zum anderen nochmals alle medizinischen Einrichtungen, von denen bislang keine Rückmeldung erfolgt ist, an die Meldung erinnern beziehungsweise eine Negativmeldung zur besseren Nachvollziehbarkeit anfordern«. Erst in einem weiteren Schritt würden dann eventuell weitere Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

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