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Verfahren zu Sprengungen »ordnungsgemäß«

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Homberg (pm). Die Sprengarbeiten im Rahmen des Baus der A 49 bei Homberg sind genehmigt. Das schreibt 1. Stadtrat Michael Rotter in einer Mitteilung. Im Februar 2022 sei bei der Bürgermeisterin der Stadt Homberg als allgemeine Ordnungsbehörde eine Sprenganzeige eingegangen. Die Durchführung von Sprengungen ist eine nach den Regelungen des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) durchzuführende, nicht gesondert zu genehmigende Maßnahme.

Sie bedarf lediglich einer Anzeige bei den zuständigen allgemeinen Ordnungsbehörden, in diesem Fall ist dies die Homberger Bürgermeisterin, so Rotter.

Da die Ordnungsbehörde keine Erfahrungen mit Sprengungen hat, wurden das Regierungspräsidium Gießen um fachliche Unterstützung gebeten, die auch zugesagt wurde. Ende März 2022 fand beim RP ein Termin statt.

Von dort wurde das Gutachten zur Sprenganzeige als aussagekräftig und schlüssig beurteilt. Es hieß, dass aus dortiger Sicht für die Gesteinslockerungen Sprengungen die richtige Lösung seien und nur geringe Steinfluggefahr gesehen wird. Besonders schützenswerte Objekte würden beachtet und Schutzmaßnahmen vorgesehen. Sofern wenige in der Besprechung formulierte Ergänzungen zugesagt werden, gebe es keine Bedenken gegen die Sprengungen.

Im Anschluss wurde dem federführenden Ingenieurbüro diese Punkte mitgeteilt und um schriftliche Zusage gebeten, wie Rotter mitteilt. Mitte Juni ging diese Zusage ein. Mit Schreiben vom 27. Juni wurde der Eingang der Sprenganzeige bestätigt.

»Verfahren war ordnungsgemäß«

Zwischenzeitlich wurde sich zudem von privat ans hessische Wirtschaftsministerium wegen der nachträglichen Anordnung von Schutzvorkehrungen gewandt, wie Rotter mitteilt. Das sei mit Bescheid abgelehnt worden, sodass eine weitere Expertise vorliegt, welche die Unbedenklichkeit der vorgesehenen Sprengungen bestätigt.

Die Durchführung von Lockerungssprengungen stellt demnach eine mögliche Form der baulichen Umsetzung im Zusammenhang mit der Beseitigung von festen Gesteinsvorkommen im Streckenbereich dar, die dem Stand der Technik entspricht. Durch die Beachtung der Vorgaben in den Regelwerken ist ausreichend Schutz gegeben ist, um schädliche Auswirkungen auszuschließen. Eine Anordnung weiterer Schutzvorkehrungen sei nicht notwendig.

In der praktischen Umsetzung wird unter anderem mit tonnenschweren Sprengmatten gearbeitet, die einen Steinflug von der Baustelle weg verhindern. Es handelt sich zudem um eine Vielzahl kleinteiliger Sprengungen, die über ein Jahr lang mit dem Baufortschritt erfolgen werden. Die Sprengungen haben am Freitag im Gebiet der Gemeinde Gemünden begonnen und sollen nach und nach bis in den Bereich des Meiserholzweges an vier Bereichen der Strecke stattfinden.

Wie Rotter mitteilt, sei in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 9. Juni »ein völlig überzogenes Bild von den Gefahren, die von den Sprengungen ausgehen, gezogen«. Zudem sei erneut die Gelegenheit genutzt worden, die Verwaltung und den Magistrat in ein schlechtmögliches Licht zu rücken und ein totales Versagen zu unterstellen. Dem gegenüber stellt Rotter fest: Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt und ist fachlich beanstandungsfrei.

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