Lärmschutz noch möglich

Homberg (pm). Der kürzlich geäußerte Vorwurf, dass die Stadtverordneten im Jahr 2007 folgenschwere Fehler gemacht hätten, war Thema der letzten Videokonferenz der SPD-Kandidatinnen und Kandidaten für die anstehende Kommunalwahl.
Angesichts des Hinweises auf die negativen Auswirkungen der Autobahn würden die positiven nicht genannt, hieß es übereinstimmend. Bei der SPD war man sich einig, »dass es in der Vergangenheit Versäumnisse gab«.
Erfolgsaussichten jetzt besser?
Fakt sei aber, dass 2007 die Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung erst zu einem späten Zeitpunkt die Kenntnis über die Möglichkeit einer Stellungnahme erhalten hätten. »Unverzüglich wurde damals ein Forderungskatalog erstellt und beschlossen.« Diese Forderungen seien, warum auch immer, bei der zuständigen Behörde erst nach Ablauf der Einspruchsfrist eingegangen. Deshalb seien sie im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt worden.
Ob die Planungsbehörde alle Forderungen und Einwände im weiteren Verfahren berücksichtigt hätte, sei heute nicht zu beurteilen. Die Erfahrung lehre, »dass meist nur Teile der Einwendungen berücksichtigt werden«. Außerdem sei auch bei anderen großen Verkehrsbauvorhaben stets im Nachhinein die tatsächliche Lärmbelastung beurteilt und entsprechend reagiert worden.
Bei einem termingerechten Eingang der Einwendungen hätte man zusätzlich lediglich ein Klagerecht gehabt. Die Erfolgsaussichten hätten sich inzwischen eher verbessert. In den vergangenen 14 Jahren sei das Umweltbewusstsein gestiegen und die erlaubten Lärmwerte seien gesunken.
Noch immer seien Änderungen im Sicht- und Schallschutz möglich, so die SPD. Deshalb müsse man sich nun mit dem Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung und den betroffenen Stadtteilen um eine Minderung der Belastungen bemühen. Nach einer Anhörung mit der STRABAG war man sich einig, dass die Stadt einen Rechtsbeistand braucht. Mit Matthias Möller-Meinecke habe man einen erfahrenen Juristen beauftragt, die Interessen der Stadt zu vertreten.
Der SPD erscheint ein Antrag des Magistrats in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Möller-Meinecke, in dem die Forderungen und Einwände aufgelistet sind, sinnvoll. Ein gemeinsamer Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sei notwendig. »Auf diesem Wege sehen wir die aussichtsreichsten Möglichkeiten, für alle Homberger ein bestmögliches Ergebnis für Sicht- und Lärmschutz zu erreichen. Hier sollte nichts unversucht bleiben«, so Gabi Schäfer-Langohr. Den Vorwurf, dass Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung einen persönlichen Vorteil bei der Entscheidung für ein Gewerbegebiet »Am Roten Berg« hätten, weise die SPD entschieden zurück.