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Grünes Licht für dritten Kreisel

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Von: Joachim Legatis

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An der Landstraße 3072 von Appenrod nach Homberg entsteht die Überführung für die A 49, in dem Bereich soll der Verkehr künftig über drei Kreisel fließen. © Joachim Legatis

Homberg (jol). Es geht »nur« um einen Verkehrskreisel, aber die Diskussion in der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zeigt gleich in mehrfacher Hinsicht auf, wie komplex die Planungen für eine Straße sind. In der Zusammenkunft in der Stadthalle unter Leitung von Kai Widauer setzten SPD, CDU und FW die Offenlage der Pläne für einen dritten Verkehrskreisel an der Autobahnabfahrt »Homberg« durch.

Dagegen stimmten drei Abgeordnete der Grünen bei einer Enthaltung. Die beiden Vertreter des Bürgerforums nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Die Offenlage ist ein erster Verfahrensschritt, um einen Bebauungsplan durchzusetzen. Das Verfahren stellte in der Sitzung Planer Immo Zillinger vor. Dabei erläuterte er, dass der Kreisel nicht in den Planfeststellungsunterlagen enthalten ist. Er dient der Erschließung des Gewerbegebiets Roter Berg.

Zur Erinnerung: Die Landstraße L 3072 von Homberg nach Appenrod wird zwischen Gasstation und Appenrod von der A 49 überspannt, die Abfahrten münden in je einen Kreisel rechts und links der Schnellstraße. Von dem Kreisel in Richtung Kernstadt geht die künftige Landstraße 3343 ab, die durch das geplante Gewerbegebiet in Richtung Dannenrod geführt wird. Die Kreisstraße nach Dannenrod wird im vorderen Teil zurückgebaut.

Damit die Lkw in das Gewerbegebiet besser abiegen können, wird etwa 100 Meter hinter dem Kreisel auf der L 3072 ein weiterer Kreisverkehr eingerichtet. Der ist erst nachträglich in die Planungen gekommen. Laut Zillinger besteht Zeitdruck, damit die Bau-Arge A 49 den Kreisel beim Bau der L 3343 gleich mit errichtet. Um das Verfahren abzukürzen, kann man gleich in die Offenlage gehen, die Stellungnahmen von Behörden und Institutionen können später eingeholt werden. Klar sei, dass der Untergrund auf Bodendenkmäler untersucht wird und Vergrämungsmaßnahmen gegen die Feldlerche notwendig werden.

Debatte um Besitzüberlassung

Barbara Schlemmer (Grüne) erinnerte daran, dass der Kreisel bereits 2018 im Magistrat beraten wurde. Sie sah als Ptoblem, dass die benötigten Flächen weiterhin in privater Hand sind und lediglich per Besitzüberlassung genutzt werden. Sie wollte wissen, was mit den Eigentümern vertraglich vereinbart ist und welche Kosten auf die Stadt zukommen. Das Verfahren ist laut 1. Stadtrat Michael Rotter »ein ganz normales Vorgehen«. Die Stadt sei erst spät in die Planung eingebunden worden, denn ursprünglich habe die Planungsgesellschaft DEGES den Kreisel planen sollen. Diese habe erst Ende 2020 mitgeteilt, dass das doch durch die Stadt erfolgen soll. Dann habe sich Planer Zillinger in die Materie einarbeiten müssen, was den Zeitverzug erklärt.

Besitzüberlassungen sind laut Rotter ein übliches Verfahren bei solchen Bauprojekten. Es gehe nun darum, schnell Baurecht für den dritten Kreisel zu erlangen, denn ein späterer Bau durch die Stadt sei deutlich teurer. Die Kosten konnte er jedoch nicht beziffern.

Zillinger verwies darauf, dass es aktuell nur um den Offenlegungsbeschluss geht. Das Baurecht wird erst durch einen Satzungsbeschluss im Bauleitplanverfahren erreicht. Bis dahin könne er die Kosten ermitteln und die rechtlichen Fragen noch einmal prüfen.

Elke Müller (Grüne) gab sich »erschüttert«, weil die Offenlage ein »Trick« gegenüber dem Regierungspräsidium sei. Zillinger versicherte, das Verfahren »steht im Gesetz« und sei juristisch geklärt.

Eckhard Hisserich (DB) wandte ein, dass Besitzüberlassungen für befristete Nutzungen genutzt werden. Die Eigentumsfrage hätte bereits seit Jahren geklärt sein können. Den temporären Charakter von Besitzüberlassungen wies Norbert Reinhardt (CDU) zurück, denn auch bei anderen Grundstücken, die für den Bau der A 49 genutzt werden, arbeite man mit Besitzüberlassungen. Dabei verlassen sich die Grundeigentümer auf die Zusage, im laufenden Flurneuordnungsverfahren mit Ersatzgrundstücken entschädigt zu werden.

Rotter sichert zu, das Verfahren weiter zu prüfen. »Wenn man vor dem Satzungsbeschluss feststellt, dass die Besitzüberlassung nicht passt, dann ist das erledigt.« Jutta Stumpf (BG) kündigte dennoch an, man werde nicht an der Abstimmung teilnehmen.

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