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Arbeiten im Maulbacher Wald

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Von: Redaktion

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Homberg (pm). Waldbesitzer sind zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gesetzlich verpflichtet. Bäume, die aufgrund Instabilität und drohendem Umsturz zu einer Gefahr werden können, müssen entnommen werden.

Diese Verpflichtung des Waldbesitzers zur Herstellung der Sicherheit gilt nicht nur neben bereits vorhandenen Straßen oder entlang von Bebauungsgrenzen, sondern auch an der Bautrasse der Autobahn 49. Auch dort kann es durch umstürzende Bäume zu einer Gefährdung für Mensch und Maschine kommen, die beseitigt werden muss.

Um im betroffenen Revier Maulbach die erforderliche Sicherheit an der Bautrasse der A 49 herzustellen, erfolgten daher laut Forstamt im Laufe dieser Woche in geringem Umfang »selektive Einzelentnahmen von toten oder geschädigten Bäumen«.

Diese Arbeiten stünden in keinem Zusammenhang mit der bereits ab-geschlossenen Trassenrodung der Autobahn 49 oder den Arbeiten an den 110 kv Hochspannungsleitungen. »Identische Sicherungsmaßnahmen durch das Forstamt Romrod erfolgen kontinuierlich in al-len Bereichen des Staatswalds, in welchen die Verkehrssicherheit herzustellen ist«.

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