Gefährliche »Wunderwaffe«
Gießen (pm). Angesichts der extremen Trockenheit weist die Stadt Gießen weist noch einmal auf die aktuell geltenden Vorgaben für die Anmeldung von Nutzfeuern hin. Ab der Stufe 4 des Graslandfeuerindex sind Nutzfeuer jeglicher Art untersagt. Bereits genehmigte Nutzfeuer dürfen nicht entzündet werden. Die tagesaktuelle Graslandfeuerindexstufe ist nachzulesen auf der Website des Deutschen Wetterdienstes.
Keine offenen Feuer
Durch die vom Land Hessen ausgerufene Waldbrandalarmstufe A sind weiterhin die städtischen Grillplätze gesperrt. Offenes Feuer in Wäldern ist sowieso ganzjährig verboten. Die Feuerwehr Gießen empfiehlt zusätzlich, auf offenes Feuer im Bereich von privaten Liegenschaften zu verzichten. Darunter fällt neben Grill- und Lagerfeuern auch die Nutzung von offenen Holzkohlegrills.
Auch die inzwischen häufig verwendete Methode, glimmendes Kaffeepulver zur Vertreibung von Wespen einzusetzen, stelle laut Feuerwehr ein hohes Gefährdungspotenzial dar. Schon durch kleine Windstöße kann sich das glimmende Kaffeepulver durch die Luft verteilen und so zu Bränden führen, schreibt die Stadt.
Weiterhin gelten die gängigen Verhaltenshinweisen: Vorsicht im Umgang mit offenem Feuer, z. B. Zigaretten. Nicht auf leicht brennbaren Untergründen parken. Zufahrten zu den Wäldern freihalten.