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Umtauschfrist für Führerschein verpasst?

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Von: Kerstin Schneider

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Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind. © Red

Vogelsbergkreis (ks). Derzeit läuft auch im Vogelsbergkreis eine Umtauschwelle für alte Führerscheine. Allein im Dezember 2022 und bis Mitte Januar wurden 800 Anträge auf Umtausch bearbeitet, erklärt die Kreispressestelle auf Anfrage. Für 2022 liegt diese Zahl bei insgesamt 3700 Anträgen. 2021 waren es lediglich 1950 Anträge. »Diese enorme Steigerung von Anträgen liegt sicherlich daran, dass alle Fahrerlaubnisinhaber der geburtenstarken Jahrgänge von 1959 bis 1964, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind - ausgestellt bis einschließlich 31.

12. 1998 - bis spätestens 19. 1. 2023 umtauschen müssen«, so Pressesprecherin Sabine Galle-Schäfer.

Die neuen Führerscheine müssen bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Die Bearbeitungsdauer (Antragseingang bis zur Aushändigung des neuen Führerscheins) liegt derzeit bei vier bis sechs Wochen. »Aktuell gehen täglich noch zahlreiche Umstellungsanträge bei uns ein«, berichtet Galle-Schäfer. Wenn ein Altführerschein nicht rechtzeitig umgetauscht worden ist, dann hat dies keine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis und es darf weiter unbefristet gefahren werden.

Der Fahrer begeht dann jedoch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro geahndet werden kann. Eine Straftat (»Fahren ohne Fahrerlaubnis«) liegt aber nicht vor. Der nächste verpflichtende Umtausch gilt für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Diese Führerscheine müssen bis zum 19. 1. 2024 umgestellt sein.

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, einen entsprechenden Antrag nicht »auf den letzten Drücker zu stellen, sondern möglichst noch bis spätestens Anfang November 2023 zu erledigen«.

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