Testzentrum nimmt Arbeit auf

Alsfeld (pm). »Das war ein fast reibungsloser Start für das Testzentrum am KKA«, kommentiert Alexander Braschoß, Geschäftsführer des Krankenhauses des Vogelsbergkreises in Alsfeld (KKA). Mit der Entscheidung, die 2G-Plus-Regel für Besucher und die 3G-Plus-Regel für Patienten einzu- führen, habe man gleichzeitig eine offizielle Testmöglichkeit am Eingang der Klinik auf die Beine gestellt.
Und das Fazit zum ersten Tag ist positiv. »Wir haben bis zum Mittag bisher etwa 156 Tests durchgeführt und damit einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie geleistet«, sagt der Geschäftsführer. Die erste Person, die sich hat testen lassen, möchte am Nachmittag seine Ehefrau in einem Seniorenzentrum besuchen und hat sich vorsorglich direkt morgens testen lassen.
»Natürlich kam es auch zu Wartezeiten, aber wir konnten unbürokratisch Abhilfe schaffen, indem die City-Ambulanz eine weitere Kraft kurzfristig bereitstellen konnte. Wir hoffen in den nächsten Tagen längere Wartezeiten zu vermeiden. Sie können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden«, sagt Braschoß.
Weiterhin teilt das KKA mit, dass sich alle Patienten und Besucher vor dem Betreten des KKA direkt beim Testzentrum vor dem Haupteingang des KKA anmelden sollen, um dort einen Antigenschnelltest durchführen zu lassen. Ist dieser negativ, erhalten sie einen offiziellen Nachweis und dürfen das Krankenhaus betreten.
In der am Mittwoch verschickten Meldung hatte das KKA darauf verwiesen, dass sich Patienten und Besucher an der Information anmelden müssten - nun wurde der Ablauf geändert. Wie das KKA weiterhin mitteilt, sollten vor dem eigentlichen Termin im Krankenhaus mindestens 30 Minuten für den Test eingeplant werden.
Das Testzentrum ist von Montag bis Freitag jeweils von 7.30 bis 17 Uhr geöffnet. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist das Testzentrum von 14.30 Uhr bis 17 Uhr zugänglich. Getestete erhalten vom Testzentrum ein Testat. Notfälle müssen nicht getestet werden.
Zum Schutz von Patienten, Besuchern und Personal wird am Kreiskrankenhaus die 2-G-Plus-Regel eingeführt. Besucher müssen geimpft oder genesen sein und das Impftestat oder eine Genesungsbescheinigung vorlegen und zusätzlich den Schnelltest absolvieren. Im Anschluss können sie Angehörige auf Station besuchen. Kinder ab 6 Jahren, die an Tests in der Schule teilnehmen, können ihr Testheft als Nachweis vorlegen. Besuchszeiten sind 15 bis 18 Uhr, letzter Einlass um 17 Uhr.
Für Patienten gilt die 3 G-Regelung. Das umfasst ambulante und stationäre Aufenthalte, in der Notfallaufnahme, im Medizinischen Versorgungszentrum, der Radiologie sowie in der physikalischen Therapie. Ungeimpfte oder nicht genesene Patienten erhalten nur Zutritt mit FFP2-Maske und aktuellem Schnelltest.