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Schutzhunde für Schafherden

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Vogelsbergkreis (pm). Auf Neuigkeiten aus der Agrarförderung für Vogelsberger Höfe weist Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak hin. Im Sachgebiet Landschaftspflege des Kresies werden die Anträge der Betriebe auf Gelder aus dem Programm Halm 2 für Grünlandextensivierung und naturschutzfachliche Sonderleistungen bearbeitet.

Mit »sehr hohem Beratungsaufwand für die Kreismitarbeiter« haben 998 Antragsteller bis Herbst 2022 über das Agrarportal ihre neuen Anträge auf Halm 2-Antragsflächen für die Grünlandextensivierung mit einem Umfang von 6650 Hektar (etwa 19 Prozent des Grünlandes) und für naturschutzfachliche Sonderleistungen im Umfang von 7207 ha abgegeben. Diese 10 300 Antragsflächen mussten im neuen Fachanwendungsprogramm abgeglichen und eingearbeitet werden.

Es wurden die naturschutzfachlichen Bewirtschaftungsvereinbarungen für jede einzelne Förderfläche abgeprüft und die aktuellen Flächengrößen angepasst.

Bis Anfang Dezember mussten die Antragsdaten bei der WiBank vorliegen, um das Gesamtbudget zu ermitteln. Im Bereich Halm 2 zur Erhaltung von Streuobstbeständen haben zehn Landwirte eine Förderung beantragt. Dabei ging es um den Erhaltungsschnitt für 819 Obstbäume und die Nachpflanzung für 39 Obstbäume.

Weitere 55 Antragsteller wurden bei der Antragstellung für 2022 zur Weidetierprämie berücksichtigt. Das umfasst 3961 Schafe und 557 Ziegen, mit einer Förderhöhe von insgesamt rund 142 000 Euro. Pro Schaf und Ziege über neun Monate wurden 35 Euro gefördert, wobei es bei größeren tierhaltenden Betrieben aufgrund einer Beihilfen-Regelung zu Kürzungen kam.

Befasst war die Kreisverwaltung auch mit Herdenschutz für Schafe und Ziegen, sagte Mischak. 41 Antragsteller wurden bei der Förderung zum Thema »Herdenschutz - Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung« berücksichtigt.

Neue Richtlinie

Dabei geht es um 807 Hektar Weidefläche, pro Hektar gab es 40 Euro. Die Förderhöhe beträgt für 2022 insgesamt 32 292 Euro. Hierzu gibt es eine vom Land Hessen überarbeitete Förderrichtlinie zum investiven Weidetierschutz. Mit dieser überarbeiteten Richtlinie liegt für das sogenannte Wolfspräventionsgebiet Ulrichstein die Antragsberechtigung für Schaf-, Ziegen- und Damwildhalter vor.

Dadurch können im Vogelsbergkreis Anträge für den erweiterten Herdenschutz gestellt werden. Hintergrund ist die Absenkung der »3 Jahre - 3 Risse-Regel« auf eine »3 Jahre - 1-Riss-Regelung«. Damwild sei ähnlich stark gefährdet wie Schafe und Ziegen. Deshalb ist die Tierart in die Förderung mit aufgenommen worden. Im Vogelsbergkreis ist für Antrifttal die Antragsberechtigung nicht ausgewiesen.

Weiterhin ist eine Förderung von Herdenschutzhunden mit umfangreichen Vorgaben in den Betrieben möglich, erläutert Mischak.

Allerdings seien Herdenschutzhunde grundsätzlich »nur für wenige Betriebe eine zumutbare Lösung«. Solche Tiere werden nur bei Schaf- und Ziegenhaltungen mit mindestens 200 Tieren gefördert. Es liegen bislang zwei Anträge vor, die mit dem Land abgestimmt werden.

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