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Mildere Strafe für Tierquäler

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Von: Joachim Legatis

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Vogelsbergkreis/Gießen (jol). Mit einer milderen Strafe ist ein Vogelsberger aus einem Berufungsverfahren am Landgericht gegangen. Das Gericht in Gießen verhängte im November 2022 für das Erschießen einer Hündin, Waffenbesitz und Polizistenbeleidigung eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten, wie erst kürzlich bekannt wurde.

Weil der ehemalige Hundezüchter zum ersten Mal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde und wegen relativ geordneter Lebensverhältnisse wurde sie zur Bewährungs ausgesetzt. Das Gericht verhängte ein fünfjähriges Halteverbot für Hunde, der Rentner darf aber einen elfjährigen Hund behalten. Das Urteil ist rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Dr. Alexander Schmitt-Kästner mitteilt.

Zu der Strafminderung sagte Schmitt-Kästner, dass ein Sachverständiger die im Haus gefundene Schrotflinte mit Kurzlauf, eine Pumpgun, noch einmal untersucht hat. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Waffe nicht dem Katalog des Waffengesetzes entspricht.

Erste Instanz: Haft ohne Bewährung

In den anderen Anklagepunkten gab es keine Neubewertung. Der Vogelsberger hat demnach eine Hündin ohne vernünftigen Grund getötet, was als Tierquälerei gewertet wird. Zudem hat er einen Polizeibeamten als »Spinner« verunglimpft.

Der Rentner ist im September 2021 am Amtsgericht Alsfeld zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden - ohne Bewährung. Dabei stellte das Gericht fest, dass der damals 64-jährige S. die eigene Hündin mit einer illegalen Waffe erschossen hat. Ein Schuss aus der Pistole zerschmetterte die Schnauze der Hündin Nena, ein weiterer traf sie in der Brust. Das Tier verblutete qualvoll.

Der Angeklagte hat laut Urteil seine Rassehündin im Februar 2020 mit einer Pistole im Garten erschossen. Das war im Ort nicht unbemerkt geblieben, die Polizei rückte mit einem Sondereinsatzkommando an, um die Waffe zu finden. Der erboste Züchter bedachte die Beamten unflätig. Im Haus fanden die Polizisten neben der Pistole eine ebenso illegale Pumpgun.

Die Bluttat hatte eine Vorgeschichte. Eine Hundeliebhaberin hatte S. einen Weimaraner-Welpen abgekauft, der angeblich von Nena abstammt. Das Jungtier hatte jedoch eine Erbkrankheit und wurde eingeschläfert. Die Käuferin witterte Betrug und setzte das Veterinäramt des Kreises in Marsch. Die Amtsmitarbeiter hatten daraufhin angekündigt vorbeizukommen und eine Genprobe von Nena zu nehmen, um die Herkunft zu klären. Kurz vor der Amtsvisite hat der Rentner die Hündin erschossen und sie nach dem qualvollen Verbluten im Garten vergraben.

In der Verhandlung in Alsfeld sagte der Vogelsberger, er habe die Hündin erschossen, weil sie weggelaufen und darauf schwanger geworden sei. Nenas Kadaver wurde ausgegraben und genetisch untersucht. Sie war kerngesund. Im Gerichtsverfahren 2021 wurde von einem Betrugsverfahren gegen den Hundezüchter gesprochen.

Bei der Durchsuchung des Hauses fanden die Polizisten übrigens Blanko-Impfpässe und TÜV-Plaketten. Sein Einkommen hat der Rentner mit 800 Euro angegeben. Das Zivilverfahren wegen des Verkaufs des Welpen läuft noch.

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