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Urteil gefällt
Landgericht: Lebenslange Haft für Hammermord
- vonJoachim Legatisschließen
Mehr geht nicht: Lebenslänglich für den brutalen Mord an einem 47-jährigen Alsfelder in einem Kleingartengebiet gab es nun am Landgericht Gießen für einen 37-Jährigen.
Das Schwurgericht unter Leitung von Regine Enders-Kunze erkannte zudem auf besondere Schwere der Schuld. Damit kann der Verurteilte auch nach 15 Jahren Haft nicht entlassen werden. Zudem soll er für die Folgen der Bluttat bei der Witwe aufkommen. Der 37-Jährige war angeklagt, im April in dem Alsfelder Kleingartengebiet seinen Parzellennachbarn mit einem 1,2 Kilogramm schweren Hammer erschlagen zu haben. Das Gericht folgte im Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter. Der Verteidiger hatte auf Totschlag bei verminderter Schuldfähigkeit plädiert und sechseinhalb Jahre Haft angeregt.