Keine Barauszahlung von Guthaben
Vogelsbergkreis (pm). Nach der Zählerablesung im Zeitraum November/Dezember erfolgte zwischenzeitlich die Zustellung der Jahresabrechnung 2022 durch die Stadtwerke Lauterbach. Wie in jedem Jahr gibt die Jahresabrechnung der Stadtwerke Auskunft darüber, wie hoch der tatsächliche Energie- und Wasserverbrauch im vergangenen Abrechnungszeitraum ausgefallen ist.
Besonderheit in diesem Jahr ist, dass die Energieversorgungsunternehmen die gesetzlichen Vorgaben zu Strom- und Gaspreisbremsen umsetzen werden. Die Strompreisbremse wirkt für alle Stromkunden ab Beginn des Jahres 2023. Die Anrechnung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar erfolgt aber erst im März. Die Stadtwerke haben deshalb der Rechnung weitere erläuternde Informationen zu diesen Themen beigefügt.
Service reduzieren
Geschäftsführerin Heike Habermehl erklärt die Situation nach dem Rechnungsversand: »Ist die Abrechnung verschickt, beginnt normalerweise regelmäßig im Kundenzentrum die Hochkonjunktur. Erfahrungsgemäß erwarten wir eine stark erhöhte Nachfrage. Wir werden unsere Services vor Ort dieses Jahr reduzieren, denn vieles kann telefonisch, schriftlich und elektronisch erfolgen.«
Die Stadtwerke nehmen auch von der Barauszahlung eventuell entstandener Guthaben Abstand. Stattdessen bietet der regionale Versorger vor Ort Alternativen an: Guthaben können mit den nächsten fälligen Abschlägen verrechnet werden, aber auch auf die Konten der Kunden überwiesen werden. Die Änderung des Abschlags kann schriftlich beantragt werden. Kunden, die keine Bankverbindung hinterlegt haben, können ein entsprechendes Formular telefonisch oder per Mail anfordern.
Die Öffnungszeiten des Kundenzentrums: montags - mittwochs 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags 8 Uhr bis 18 Uhr, freitags 8 Uhr bis 12.30 Uhr, Telefonnummer 0 66 41/9 12 81 40, E-Mail: vertrieb@stadtwerke-lauterbach.de.
Die Stadtwerke bitten um Verständnis, wenn es bei der telefonischen Bearbeitung von Anfragen zu Verzögerungen kommen kann.