IHK: Mehrwertsteuer für Restaurants reduzieren
Vogelsbergkreis (pm). Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie gilt für Speisen in Restaurants und Catering bis Jahresende der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Finanzminister Christian Lindner kündigte in einem Schreiben an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) an, dass er sich dafür einsetzen wolle, den Mehrwertsteuersatz auf Speisen in Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft bei 7 Prozent zu belassen.
Hierzu äußert sich Dr. Matthias Leder von der IHK Gießen-Friedberg, Federführer Steuern der hessischen Industrie- und Handelskammern: »Die dauerhafte Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Bewirtungsleistungen ist der richtige Schritt. Die Gastronomie gehört zu den durch die Pandemie am stärksten geschädigten Branchen. Neben finanziellen Einbußen leidet sie besonders durch den Verlust an Arbeitskräften. Zugleich gibt es ein gesellschaftliches Interesse an einer vielseitigen und omnipräsenten Gastronomie, da sie positive Auswirkungen auf Tourismus, Einzelhandel und öffentliche Sicherheit hat.« In vielen EU-Ländern gilt der niedrige Steuersatz für die Gastronomie.