Gericht hebt Genehmigung für Windpark auf
Alsfeld (pm). Erfolgreiche Klage gegen Windenergieanlagen auf dem »Homberg« bei Alsfeld: Mit einem Bescheid vom Dezember 2019 waren vom Regierungspräsidium Gießen in Alsfeld drei Windenergieanlagen (WEA) genehmigt worden, die zusammen mit weiteren drei WEA den Windpark Homberg ermöglichen sollten. Das Verfahren war ein Präzedenzfall, weil erstmals in Hessen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Individuen der hessischen Verantwortungsarten Rotmilan und Schwarzmilan erteilt wurde, was die Naturschutzinitiative (NI) für nicht vereinbar mit dem EU-Recht hält.
Vor allem deswegen hatte die Klage eingereicht, wie die NI weiter mitteilt. Nun hat das Verwaltungsgericht Gießen der NI den Tenor der Entscheidung in seinem Urteil mitgeteilt: Die Genehmigung wird aufgehoben. »Wir begrüßen diese Entscheidung und sind gespannt, wie die zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes sie begründet«, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI.