DAK informiert über elektronische Krankschreibung
Alsfeld (pm). Seit Jahresbeginn wird die Krankschreibung durch ein digitales Verfahren ersetzt: Die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU). Das hat Auswirkungen für Firmen und ihre gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten. Wie die DAK-Gesundheit Alsfeld informiert, wird die Meldung von den Praxen oder Krankenhäusern an die zuständige Krankenkasse elektronisch übermittelt.
Dort rufen Arbeitgeber die Daten selbst ab, das ist nun verpflichtend.
Prozess vereinfachen
Durch dieses Verfahren müssen Patienten die AU-Bescheinigung nicht mehr an Krankenkasse und Arbeitgeber weiterleiten. Verantwortlich für die Übermittlung sind die Ärzte. So soll es nicht mehr zu einer verspäteten Meldung und dadurch zu einem möglichen Krankengeldverlust oder Schwierigkeiten bei der Lohnfortzahlung kommen.
»Die eAU ist ein wichtiger Meilenstein«, sagt Christian Beser von der DAK-Gesundheit Alsfeld. »Das Verfahren wird, wenn es sich eingespielt hat, den Prozess schneller und unkomplizierter machen.«
Vorgehen abklären
Auch wenn Arbeitnehmende die eAU nicht selbst einreichen müssen, sind sie verpflichtet, das Unternehmen umgehend über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren und diese ärztlich feststellen zu lassen. »Gerade in der Einführungsphase sollten sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende zum konkreten Prozedere verständigen«, rät Beser.
Wie bei allen elektronischen Verfahren gibt es bei der eAU strenge Datenschutz-Vorgaben. Die Daten können über eine Software vom Arbeitgeber individuell abgerufen werden. Ein pauschaler Abruf der Daten ist nicht möglich. Zudem werden keine Diagnosen oder Angaben zum Arzt an den Betrieb übermittelt.
Für Arbeitssuchende, Mini-Jober und Privatversicherte ändert sich zunächst nichts: Sie erhalten weiterhin Papier-Ausdrucke. Weitere Infos gibt es unter: dak.de/eAu