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Bis die ganze Hecke brennt

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Vogelsbergkreis (pm). Gerade jetzt - zu Beginn der warmen Sommermonate - grünt und blüht es wieder überall in den Gärten. Aber nicht nur die schöne Pflanzenpracht, sondern auch das bei Grundstückseigentümern ungeliebte Unkraut sucht sich seinen Weg in den Garten und zwischen den Pflastersteinen hindurch.

Um die unerwünschten Pflänzchen loszuwerden, greifen viele Menschen dabei zu sogenannten Abflammgeräten - ein Unterfangen, bei dem mitunter die Feuerwehr ausrücken und die Polizei Ermittlungen aufnehmen muss. So kam es allein in den vergangenen Wochen in Osthessen laut Angaben der Polizei »vermehrt zu Bränden, die im Zusammenhang mit Unkrautverbrennungsmaßnahmen stehen«. Dabei wurden nicht nur Sträucher und Hecken beschädigt, sondern auch ganze Häuser in Mitleidenschaft gezogen und Menschenleben in Gefahr gebracht.

Straftat möglich

Neben der Schadensregulierung und einer möglichen Zahlung der Einsatzkosten kommt für die Verursacher unter Umständen auch der Vorwurf einer Straftat in Betracht. So sind in den Paragrafen 306 bis 306f des Strafgesetzbuches die Tatbestände rund um die Brandstiftung geregelt - diese können von Geldbuße bis zu einer erheblichen Freiheitsstrafe reichen.

Um möglichen Brandgefahren zu begegnen, ist ein richtiger Umgang mit Abflammgeräten erforderlich, lautet der dringende Hinweis.

Hier die Tipps der Polizei: »Verzichten Sie bei lang anhaltender Trockenheit sowie bei Wind auf den Einsatz von Abflammgeräten. Die Gefahr der Ausdehnung auf ungewünschte Flächen ist zu groß. Säubern Sie die Oberflächen vor dem Abflammen von Unrat, trockenen Blättern und Ästen. Verzichten Sie beim Betrieb der Gasflasche auf das Rauchen und andere offene Feuerquellen. Legen Sie einen Wasserschlauch, einen gefüllten Wassereimer oder eine Gießkanne bereit.«

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