Ab Montag 3G-Regelung
Vogelsbergkreis (pm). Ab Montag, 29. November, gilt an allen Standorten der Kreisverwaltung die 3G-Regelung. Besuche sind nur noch mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich. Wichtig außerdem: Im Vorfeld muss ein Termin vereinbart werden. Besucherinnen und Besucher müssen zum Termin die Nachweise vorlegen. Anerkannt werden der gelbe Impfpass, das digitale Impfzertifikat, ein gültiger Genesenen-Nachweis oder ein offizielles Testzertifikat.
Akzeptiert werden Antigenschnelltests eines offiziellen Testzentrums, nicht älter als 24 Stunden, oder PCR-Test-Nachweise, nicht älter als 48 Stunden.
Bei Besuchen gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes. Es sollten nach Möglichkeit Anliegen telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.