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Kompromiss rückt näher

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(sid). Keinerlei neue Ausnahmen, dazu »schmerzhafte« Auflagen für die bestehenden Sonderfälle: Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) will beim ewigen Zankapfel 50+1 künftig mehr Rechtssicherheit schaffen. Damit die Bedenken des Bundeskartellamts endgültig der Vergangenheit angehören, verabschiedete das Präsidium nun einstimmig einen neuen Vorschlag mit angepassten Leitplanken.

Ein Sonderstatus soll demnach in Zukunft nicht mehr gewährt werden, auch die bisherigen Ausnahmen Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg müssten mit gewissen Bedingungen klarkommen.

»Im Hinblick auf die mehrheitlichen Strömungen im deutschen Profifußball war es wichtig, nach Monaten intensiver Diskussionen eine für alle Seiten tragfähige Lösung herbeizuführen«, sagte Leverkusens Klubchef Fernando Carro: »Alleine deshalb haben wir dem gefundenen Kompromiss, der für uns teilweise schmerzhaft ist, zugestimmt.« Bereits seit Jahren kochen im deutschen Fußball Diskussionen um 50+1 hoch. »Vielleicht schon viel zu lange«, hatte DFL-Interimschef Oliver Leki zuletzt eingeräumt.

Das Bundeskartellamt hatte die Regel im Mai 2021 als unproblematisch eingestuft, die Ausnahmen allerdings als durchaus problematisch bewertet. Der neue Vorschlag soll nun sämtliche Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit aus dem Weg räumen - die Chancen stehen offenbar gut. Die neuen Richtlinien könnten einen »wichtigen Schritt zur Beendigung des Verfahrens darstellen«, sagte Andreas Mundt als Präsident des Bundeskartellamtes.

Gemäß vorläufiger Einschätzung könnten die neuen Regularien geeignet sein, »unsere kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen«. Nach dem grünen Licht des Amtes müsste die DFL-Mitgliederversammlung dem Antrag noch mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Gemäß der 50+1-Regel muss der Mutterverein immer die Stimmenmehrheit halten, um den Einfluss von Investoren zu begrenzen.

Für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim galt sie auf diese Weise über Jahre nicht, weil die jeweiligen Mehrheitseigner (Bayer, Volkswagen, Dietmar Hopp) sich seit mindestens 20 Jahren um den jeweiligen Klub verdient machen. In der vergangenen Woche kündigte Hopp allerdings an, die TSG in den Kreis der regulären 50+1-Klubs zurückführen und auf seinen Sonderstatus mit Stimmenrechtsmehrheit verzichten zu wollen.

Die Bedingungen für Leverkusen und Wolfsburg sollen bezwecken, dass die Förderausnahmen konsistenter mit der 50+1-Grundregel ausgestaltet werden. Unter anderem ist unter gewissen Voraussetzungen ein Vorteilsausgleich des beherrschenden Mehrheitseigners ähnlich der Regularien des neuen europäischen Financial Fair Play angedacht. Außerdem muss ein Vertreter des Muttervereins in das mit Kontroll- und Zustimmungsbefugnissen ausgestattete Aufsichtsgremium der Kapitalgesellschaft entsandt werden.

Bei der Entscheidung über identitätsstiftende Merkmale wie beispielsweise Vereinslogo oder Zahl der Stehplätze solle dieser zudem ein Vetorecht erhalten. Eine Lizenz für die 1. oder 2. Bundesliga solle diesen Klubs künftig ausschließlich bei Erfüllung dieser Auflagen erteilt werden. Dies gelte auch noch für die TSG Hoffenheim, solange die Rückübertragung von Hopps Mehrheitsanteilen noch »nicht wirksam vollzogen« sei. Das ist aber nur eine Frage der Zeit.

Sollte das Bundeskartellamt die angedachten neuen Regularien tatsächlich ohne Beanstandung durchwinken, dürften auch die immer mal wieder aufgekommenen Gedankenspiele um eine komplette Abschaffung von 50+1 erst mal vom Tisch sein. Der deutsche Profifußball hätte einen Brennpunkt weniger.

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