Demnach gilt, dass Innenräume von Sportanlagen nur unter der Anwendung der 3G-Regel betreten werden dürfen. »Das betrifft sowohl den Trainings- als auch den Spielbetrieb«, schreibt Mohr.
»Konkret dürfen also Kabinen, Duschen, Toiletten nur von Geimpften, Genesenen und Getesteten betreten werden. Analog gilt diese Regelung auch für Vereinsheime. Leider sind keine Tests zur Eigenanwendung zugelassen, sondern nur sogenannte Bürgertests.«
Für Jugendspieler genüge der Nachweis über die in der Schule ausgegebenen Testhefte. Bis zum Beginn des Schuljahres müssten ebenfalls Bürgertests erfolgen. Alternativ könne »selbstverständlich generell auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen verzichtet werden. Der Sportstättenbetreiber ist für die Überwachung der Negativnachweise verantwortlich. Dies ist der jeweilige Heimverein beim Spielbetrieb.«
Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis über 100 steigen, gilt die 3G-Regelung bereits für den Zutritt zum Sportgelände. Mohr: »Die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb wäre dann nur geimpft, genesen oder getestet möglich.«
Mittlerweile lägen, so der Kreisfußballwart, relativ valide Daten auf Basis von hessenweit 56 Vereinen mit 1454 Spielern aus dem Herrenbereich vor. Davon seien 85 Prozent geimpft (einmal oder zweimal) bzw. genesen und 15 Prozent ungeimpft. Diese Werte lägen »deutlich über dem Bundes- und Landesdurchschnitt«.