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Kein Darlehen

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Von: Redaktion

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(vre). Das Landgericht Gießen hat die Zivilklage von Dr. Kai Braun gegen den FC Gießen abgewiesen. Der Ex-Gesellschafter der Offensive GmbH hatte gegen den Verein Klage eingereicht und seine rund 20 435 Euro, die als Darlehen bereitgestellt worden sein sollen, zurückgefordert.

Beim durch die Corona-Pandemie angeschlagenen FC Gießen wurde im März letzten Jahres auf Kurzarbeit umgestellt. Die Einkünfte der Spieler sollten allerdings um 20 Prozent aufgestockt werden. Aus diesem Grund habe Braun damals als Privatperson die besagte Summe getätigt, um so den Verein zu unterstützen, wie er selbst in der Verhandlung im August mitgeteilt hatte.

Zu klären war demnach, ob es sich um ein Darlehen oder um eine Sponsorenleistung gehandelt hatte. Im Gegensatz zu Dr. Braun betonte Turgay Schmidt, Notvorstand des FC Gießen, stets, dass es sich bei der Summe eben um kein Darlehen, sondern um eine Sponsorenleistung gehandelt habe. Auch, weil kein Darlehensvertrag in Schriftform vorliege.

Zu diesem Urteil kam nun auch Richterin Beate Bremer. »Die Kammer ist aufgrund des Ergebnisses nicht davon überzeugt, dass der Summe eine Darlehenszahlung zugrunde gelegen hat.« Als Grund wurde angeführt, dass das Geld nicht auf das Konto des Vereins geflossen sei, sondern auf ein Treuhandkonto von Steuerberater Frank Urich, auf das der FC Gießen keinen Zugriff hatte.

Weiter hieß es im Urteil, dass der frühere Geschäftsführer des FC Gießen und der FCG Offensive GmbH, Markus Haupt, und Zeuge in diesem Prozess, die von Dr. Braun behauptete Vereinbarung so in seiner Aussage während der Verhandlung im August nicht bestätigt habe.

Somit muss Dr. Kai Braun nunmehr auch noch die Gerichtskosten selbst tragen.

FC Gießen II muss Punkte abgeben

Derweil muss die zweite Mannschaft des FC Gießen ihre am letzten Sonntag in der Fußball-Verbandsliga Mitte erkämpften drei Punkte gegen den RSV Weyer wieder abgeben. Dies wurde nun am »Grünen Tisch« entschieden. Der Grund dafür war der unberechtigte Einsatz von Stürmer Aykut Öztürk. Dieser spielte bereits am Samstag im Punktspiel der Regionalliga-Mannschaft. Die Spielordnung des Hessischen Fußballverbandes sieht jedoch eine Zweitagefrist vor, bevor diese in den unteren Teams auflaufen dürfen. Neben der 0:3-Wertung muss der FC eine Strafe von 100 Euro sowie die Verfahrenskosten und Verwaltungsgebühr zahlen.

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