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Ab sofort geimpft oder genesen

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(bf/htr). Für Hallensportarten wie zum Beispiel Handball, Basketball, Volleyball und Tischtennis gelten ab sofort neue Bestimmungen. Aufgrund der neuen Verordnung des Landes Hessen zur Pandemiebekämpfung werden der Trainings- und Spielbetrieb in gedeckten Sportstätten wie Hallen seit dem gestrigen Donnerstag wie folgt weitergeführt:

Erwachsenenbereich: Der Spiel- und Trainingsbetrieb wird unter Beachtung der 2G-Regel durchgeführt, das heißt, es dürfen nur geimpfte oder genesene Personen als Spieler/Spielerinnen an diesem teilnehmen.

Jugendbereich : Auch hier dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Spieler/Spielerinnen am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen. Für Schüler und Schülerinnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das durchgängig geführte Testheft der Schulen weiterhin als Testnachweis.

Zuschauerbereich: Hier gilt die Negativnachweispflicht nach § 3 der CoSchuV. Es ist ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis erforderlich. Je nach Inzidenzwert beziehungsweise je nach Region kann davon abgewichen und 2G oder 2Gplus gefordert werden.

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