1. Gießener Allgemeine
  2. Sport
  3. FC Gießen

Klage von Kai Braun gegen FC Gießen: „Alles ein bisschen mysteriös“

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Sven Nordmann

Kommentare

DSC_0424_270821
Trafen sich am Donnerstag im Landgericht: FC-Notvorstand Turgay Schmidt (l.) und Dr. Kai Braun (r.). (Foto. sno) © Sven Nordmann

Die Klage von Kai Braun, Ex-Gesellschafter der Offensive GmbH, gegen den FC Gießen auf Rückzahlung von 20 435 Euro droht zu verpuffen. Die Richterin ist um einen Überblick bemüht.

Gießen – Der FC Gießen ist um eine illustre Episode reicher, viel mehr Klarheit herrscht nach der öffentlichen Verhandlung vor dem Landgericht Gießen am Donnerstagmorgen (26.08.2021) aber nicht.

Dr. Kai Braun, früherer Gesellschafter der FCG Offensive GmbH, hatte gegen den FC Gießen geklagt und auf Rückzahlung seiner im Mai 2020 getätigten Zahlung in Höhe von rund 20 435 Euro gepocht. Diese Summe sei, so Braun, als Darlehen gewährt worden.

Turgay Schmidt als Notvorstand des FC Gießen hatte sich Mühe gegeben, diese Forderung rechtlich zu entkräften. Zwar einigten sich beide Parteien am Ende der rund einstündigen Verhandlung auf einen weiteren schriftlichen Verkehr, am 14. Oktober aber droht die Klage von Dr. Braun abgewiesen zu werden.

Prozess in Gießen: Keine Vergleichsbereitschaft von Dr. Kai Braun

»Ich gehe davon aus, dass die Vergleichsbereitschaft auf Seite des Klägers nach dieser Stunde gestiegen ist«, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Bremer. Kai Braun und dessen Anwalt Thorsten Ruppel signalisierten jedoch, dass kein Interesse an einem Vergleich besteht.

Je tiefer wir hier einsteigen, desto zweifelhafter wird es.

Richterin Beate Bremer zur finanziellen Situation des FC Gießen

Symbolisch für das verworrene Konstrukt rund um den FC Gießen, die FCG Offensive GmbH, die Steuerberatungsgesellschaft abakus und die Aufarbeitung von Notvorstand Turgay Schmidt war ein Satz der Richterin: »Je tiefer wir hier einsteigen, desto zweifelhafter wird es.« Was die Geldflüsse angehe, lese sich »alles ein bisschen mysteriös«.

Worum ging es am Donnerstag im Landgericht, Saal 3 konkret? »Ich bin für den Verein FC Gießen in die Bresche gesprungen und habe ihm ein Darlehen in Höhe von rund 20 000 Euro gewährt«, erklärte Braun und führte aus: »Nachdem pandemiebedingt im März 2020 auf 60 Prozent Kurzarbeit geschaltet wurde, wurde vereinbart, dass die Spielergehälter um 20 Prozent aufgestockt werden sollen. Dafür bin ich als Privatperson eingestanden, sodass durch meine Zahlung die Gehälter für den halben März und den kompletten April getätigt werden konnten.«

FC Gießen: Darlehen oder Sponsoringleistung?

Die Zahlung in Höhe von 20 435 Euro mit dem Betreff »Darlehen« floss auf ein von Steuerberater Frank Urich eröffnetes Treuhandkonto. Hier bereits setzt das Gegenargument von Notvorstand Turgay Schmidt an, der betont, dass es sich um eine Sponsorenleistung und kein Darlehen gehandelt habe: »Der Verein hatte viele Gläubiger, aber es gab nie eine Überweisung an den Verein. Auf das Treuhandkonto hatte der Verein keinen Zugriff. Dieses Konto wurde von der GmbH benutzt.«

Auf jenes Konto hatte Braun zudem eine weitere Zahlung in Höhe von rund 24 375 Euro vorgenommen, als Einlage für die GmbH. Noch mehr virtuelle Fragezeichen ploppten über Richterin Bremer auf, als sie sagte: »An ein und demselben Tag soll ein Darlehen gewährt und der Gesellschaftervertrag unterschrieben worden sein.«

Wenn einem Verein ein Darlehen gewährt wird, sollte das Geld auch beim Verein landen.

Richterin Beate Bremer

Während Kai Braun zu argumentieren versuchte, unabhängig von seiner Rolle als Gesellschafter als Privatperson dem Verein ein Darlehen gegeben zu haben, schlussfolgerte Richterin Bremer: »Wenn einem Verein ein Darlehen gewährt wird, sollte das Geld auch beim Verein landen. Dann hätte es den damals schon vorhandenen Gläubigern zur Verfügung stehen müssen.«

Die Richterin zeigte Verständnis dafür, dass Braun den FC Gießen unterstützen wollte, stellte aber klar: »Es ist fraglich, ob es sich hierbei nicht um eine Sponsorenleistung handelte.« Einen schriftlichen Darlehensvertrag schließlich gibt es nicht.

Markus Haupt: Die Vereinskonten waren gepfändet

Eine aussagekräftige Rolle als Zeuge spielte der frühere Geschäftsführer von FC Gießen und FCG Offensive GmbH, Markus Haupt.

Haupt widersprach nicht nur Braun selbst in seinen Aussagen über den damaligen Informationsaustausch, sondern erklärte auch: »Ich wusste um die rückständigen Spielergehälter in Höhe von rund 20 000 Euro. Ich wusste, dass das Geld fehlt. Die Vereinskonten waren gepfändet. Es gab die Vereinbarung, dass die Spielergehälter und Zahlungen über das Treuhandkonto abgewickelt werden.«

Steuerberater Frank Urich beruft sich auf sein Verschwiegenheitsrecht

Das ließ Richterin Bremer zum Schluss kommen: »Gepfändete Konten mit einem Treuhandkonto zu umgehen - das hätten Sie besser nicht getan. Das sollen andere Institutionen bewerten, das ist nicht meine Aufgabe.«

In der Folge wies sie Steuerberater Frank Urich darauf hin, keine Aussage tätigen zu müssen, die »Sie selbst einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen könnte«. Urich, der sowohl FC als auch GmbH vertrat, nahm von seinem Verschwiegenheitsrecht Gebrauch und wurde auch von Turgay Schmidt von Vereinsseite aus nicht von seiner Schweigepflicht entbunden.

Auch interessant

Kommentare