Corona und Restaurants: Das sind die neuen Regeln
Die Corona-Einschränkungen in Hessen sind gelockert, die Fünf-Quadratmeter-Regel für Restaurants gilt nicht mehr. Welche neuen Regeln gelten jetzt?
- In Hessen dürfen Restaurants in Zeiten von Corona* öffnen
- Auch mit Reservierung ist ein Besuch möglich
- Nach wie vor gilt jedoch das Corona-Kontaktverbot*
Update von Donnerstag, 28.05.2020, 12.48 Uhr: Der Hotel- und Gaststättenverband begrüßt das Ende der umstrittenen Fünf-Quadratmeter-Regel in Hessens Gastronomie: „Wir sind sehr erleichtert, dass dieses Hemmnis von der Gastronomie genommen ist“, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Julius Wagner. Die Landesregierung habe schnell reagiert.
Die Lange bleibe aber prekär, da die Kapazitäten im Gastgewerbe durch die weiterhin geltenden Abstandsregelungen noch immer „stark reduziert“ seien. Die strenge Vorgabe, wonach in Restaurants, Cafés und Kneipen nur ein Gast pro fünf Quadratmeter Fläche erlaubt ist, war am Dienstag nach der Kritik zahlreicher Gastronome gestrichen worden. Die neue Regelung tritt heute in Kraft.
Restaurants in Hessen: Mindestabstand und Corona-Hygieneregeln gelten immer noch
Gaststätten müssen aber weiterhin für einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen ihren Gästen sorgen. Auch die übrigen Hygieneregeln gelten in der Gastronomie weiterhin. Seit dem 15. Mai sind Gaststätten in Hessen wieder für Publikum geöffnet.
Erstmeldung von Freitag, 15.05.2020, 09.36 Uhr: Frankfurt – Bis zum Ablauf des 14.05.2020 durften in Hessen wegen der Beschränkungen durch die Corona-Krise Restaurants, Mensen, Kantinen, Hotels, Eisdielen, Eiscafés und andere Gewerbe Speisen und Getränke nur zur Abholung oder Lieferung anbieten. Das Gleiche galt für Bars, Kneipen und Schankwirtschaften, sofern sie „mit Gaststätten vergleichbar sind“, wie es in der Verordnung hieß.
Seit dem 15.05.2020 sind die Beschränkungen gelockert. Nun dürfen die Restaurants auch in Hessen wieder öffnen* und der Vor-Ort-Verzehr ist erlaubt. Allerdings gibt es einige Änderungen und Einschränkungen zu dem, was die Menschen in Hessen aus der Vergangenheit gewohnt sind. Wer sich also auf das Essen beim Chinesen, in der Kneipe um die Ecke oder beim Italiener freut, muss sich vorerst auf einige Änderungen wegen Corona einstellen.
Corona: Was beim Restaurantbesuch wichtig ist – Keine Reservierung nötig
Der Besuch eines Restaurants ist möglich. Man kann auch spontan entscheiden ein Lokal aufzusuchen - eine Reservierungspflicht besteht nicht. Folgende Punkte sind jedoch wegen Corona zu beachten:
- Die Besucherin oder der Besucher eines Restaurants muss vor dem Betreten des Lokals Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hinterlassen. Dies dient der Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen. Die Betreiber der Gaststätte müssen die Daten vier Wochen aufbewahren. In den „Auslegungshinweisen zur Verordnung“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen heißt es dazu: „Die erfassten personenbezogenen Daten müssen für die Dauer eines Monats ab Beginn des Besuchs geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorgehalten und auf Anforderung an diese übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht oder vernichtet werden. Bei offenkundig falschen Angaben (Pseudonymen, "Spaßnamen") ist auf die korrekte Angabe der personenbezogenen Daten hinzuwirken oder vom Hausrecht Gebrauch zu machen.“
Corona: Auch in Restaurants gilt der Mindestabstand
- Auch in den Gasträumen gilt der Corona-Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen. Ausgenommen hiervon sind Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes.
- Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für Gäste besteht grundsätzlich keine Pflicht, beim Betreten und Verlassen der Lokalität eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Im Gastraum wird es keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung, beispielsweise Salz- und Zuckerstreuer, geben.
- Eine zeitliche Beschränkung (Zeitfenster) für den Gaststättenbesuch gibt es in Hessen - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - nicht.
Corona in Hessen: Kantinen müssen im Gegensatz zu Restaurants keine Daten aufnehmen
Für Firmen-Kantinen, die schon bisher Gäste bewirten durften, gelten die gleichen Corona-Hygieneregeln wie für die anderen gastronomische Betriebe oder Restaurants - mit Ausnahme der Quadratmeterbegrenzung und der Erfassung der personenbezogenen Daten.
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