Corona-Lockerungen: Restaurants, Museen, Kinos – Diese Regeln müssen Sie beachten
Museen, Restaurants und Kinos in Hessen dürfen nach acht Wochen dank der Corona-Lockerungen wieder öffnen. Es gelten jedoch strenge Regeln.
- Corona-Pandemie*: Nach acht Wochen dürfen Restaurants und kulturelle Einrichtungen dank der Lockerungen in Hessen wieder öffnen
- Es wird allerdings einige Veränderungen geben
- Auch Sport im Trainingsbetrieb ist wieder erlaubt – hier gelten ebenfalls aufgrund der Corona-Pandemie strenge Regeln*
Frankfurt - Seit dem 21.03.2020 ist in Hessen aufgrund der Corona-Pandemie fast alles dicht. Am vergangenen Donnerstag (07.05.2020) kam schließlich die Nachricht, auf die viele Hessen wohl sehnsüchtig gewartet hatten. Ob ein Besuch im Museum, ein Film im Kino oder ein leckeres Essen im Restaurant: Ab spätestens Freitag (15.05.2020) sind all diese Dinge nach rund achtwöchiger Schließung wieder möglich. Allerdings wird es ein paar Änderungen geben, an die sich Besucher aufgrund der Corona-Pandemie einstellen müssen. Wir geben einen Überblick über die Regeln.
Der Besuch im Restaurant: Diese Corona-Regeln gibt es in Hessen nach den Lockerungen
Vor rund acht Wochen mussten Restaurants schließen, nur das Abholen und Liefern von Speisen war weiterhin gestattet. Jetzt dürfen die Lokale ihre Gasträume wieder öffnen, es gelten jedoch strenge Regeln zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie, die das Land Hessen veröffentlicht hat. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat darüber hinaus weitere Tipps für Gastronomen veröffentlicht.
- Es gilt eine Beschränkung der Gästezahl im Innen- und Außenbereich, abhängig von der Größe der Gaststätte.
- Abstandsregel von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Pro Gast wird deshalb eine Fläche von fünf Quadratmetern gerechnet. Ausgenommen von der Regel sind Familien und Wohngemeinschaften.
- Bewirtung in geschlossenen Räumen ist erlaubt, allerdings müssen alle Gäste Name, Anschrift und Telefonnummer hinterlassen, damit im Falle einer Infektion alle Kontaktpersonen nachverfolgt werden können.
- Das Küchen- und Servicepersonal muss durchgehend Mund- und Nasenschutz tragen
- Gäste haben nicht die Pflicht eine Schutzmaske zu tragen, es wird aber – außer natürlich während des Essens – empfohlen.
- Salz- und Pfefferstreuer stehen nicht mehr auf dem Tisch, sondern werden auf Wunsch gereicht. Wenn möglich soll abgepackte Ware genutzt werden.
- Keine Selbstbedienung oder Buffets
- Keine Stoffservietten, stattdessen Papierservietten
- Markierungen auf dem Boden, um den Mindestabstand auch beim Gang durch das Lokal einzuhalten
- Eingeschränkte Personenzahl auf der Toilette
- Ein Zeitfenster wird es in Hessen – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – nicht geben.
Corona-Pandemie in Hessen: Museen, Kinos und Theater dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Auch das kulturelle Angebot kam aufgrund der Corona-Krise in Hessen Ende März zum Erliegen. Nachdem nun bereits am Montag, 04.05.2020, Museen wieder ihre Pforten öffnen durften, kann der Betrieb in Kinos, Theatern, Schauspielhäusern und Opern ab Freitag (15.05.2020) weitergehen. Allerdings gilt auch hier die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Im Einzelnen bedeutet das:
- Es gilt die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern. Ausgenommen davon sind Familien oder Wohngemeinschaften
- Es gilt die Einhaltung von fünf Quadratmetern pro Person, sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen von zehn Quadratmetern, wenn in die betreffende Räumlichkeit eingelassen wird
- Steuerung des Zutritts sowie Verlassen des Veranstaltungsorts zum Beispiel durch Leitsysteme und Wegeführungen
- Vermeidung von Warteschlangen zum Beispiel durch elektronisches Platz- und Bezahlmanagement
- Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen
- Alle Gäste müssen Name, Anschrift und Telefonnummer hinterlassen, damit im Falle einer Infektion alle Kontaktpersonen nachverfolgt werden können.
Friseurbesuch in Zeiten von Corona: So ist es durch die Lockerungen in Hessen gestattet
Viele Hessen haben sehnsüchtig auf die Wiedereröffnung von Friseuren gewartet. Seit Monttag (04.05.2020) haben diese wieder geöffnet. Allerdings gelten auch hier einige Regeln.
- Selbstverständlich ist unter den Kunden und Kundinnen der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Friseure und Friseurinnen sind verpflichtet, für die gesamte Dauer eines Kundenkontaktes die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Auch Kundinnen und Kunden sind für die gesamte Dauer der Aufenthalts verpflichtet, eine Schutzmaske zu tragen.
Corona-Pandemie in Hessen: Einzelhandel öffnet dank Lockerungen wieder – unter strengen Auflagen
Ende April durfte der Einzelhandel Verkaufsflächen bis zu 800 Quadratmetern öffnen. Diese Begrenzung wurde nun aufgehoben, womit auch größere Geschäfte wieder in vollem Umfang öffnen können. Allerdings gibt es aufgrund der Corona-Pandemie in Hessen auch hier strenge Regeln.
- Beschränkung der Kundenzahl: Es wird maximal eine Person pro 20 Quadratmeter gerechnet.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
- Spielbereiche für Kinder werden geschlossen
- Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen werden gut sichtbar angebracht.
- Betreten eines Geschäfts ist ausschließlich mit einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Das gilt auch für Außenbereiche in Einkaufszentren und Einkaufspassagen.
Lockerungen in Hessen: Sport in Corona-Zeiten eingeschränkt möglich
Neben der Schließung sämtlicher nicht lebensnotwendiger Einrichtungen wurde auch der Sportbetrieb von Mannschaften und in Gruppen aufgrund der Corona-Pandemie in Hessen untersagt. Seit dem vergangenen Wochenende ist das wieder eingeschränkt möglich. Aber auch hier gibt es einige Vorschriften zu beachten:
- Der Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn er kontaktlos ausgeübt wird.
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden.
- Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, mit Ausnahme der Toiletten, bleiben geschlossen.
- Der Zutritt zur Sportstätte muss unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.
- Der Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist untersagt.
- Zuschauer sind untersagt.
- Die Vorbereitung auf und die Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen, Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist, ist gestattet.
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