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300 Euro Energiepauschale sollte mit dem September-Gehalt ausgezahlt worden sein

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Von: Anne Hund

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Wichtiger Bestandteil des Entlastungspaketes der Bundesregierung ist die Energiepauschale über 300 Euro. Aber wie und wann kriege ich das Geld?

Update vom 11. Oktober 2022: In der Regel sollten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem September-Gehalt die 300 Euro Energiepreispauschale erhalten haben. Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall sein sollte, wenden Sie sich mit Fragen an Ihren Betriebsrat oder Ihren Arbeitgeber. Alle Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Dezember 2022 die Energiepreispauschale, mehr dazu erfahren Sie hier.

Erstmeldung vom 25.03.2022: Mit umfangreichen und milliardenschweren Entlastungen für die Menschen in Deutschland reagiert die Ampel-Koalition auf die stark gestiegenen Energie- und Spritpreise. Vorgesehen ist in dem Entlastungspaket der Ampel unter anderem eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Wer soll von dieser Pauschale künftig profitieren?

Energiepauschale von 300 Euro: Wer bekommt das Geld?

Der Heizkostenzuschuss 2022 soll kommen. Auf dem Bild liegen Geldscheine auf einer Heizung.
Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.  © Patrick Pleul/dpa

Darauf hatten sich die Koalitionsspitzen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge geeinigt: Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll die Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende also entsprechend weniger raus – wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe.

Energiepreispauschale für Erwerbstätige: Wann kommt das Geld?

Wann das Geld ausgezahlt werden soll? „Den Betrag gibt es einmalig als zu versteuernden Bonus auf das Gehalt, der durch die Arbeitgeber im September ausgezahlt werden soll“, hieß es etwa in einem Bericht auf MDR.de (Stand: 28. April). Lesen Sie zudem hier, inwiefern man auch bei einem Minijob von der Pauschale profitieren soll.

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Arbeitnehmerpauschbetrag wurde auf 1.200 Euro erhöht

Schon zuvor hatte die Koalition beschlossen, dass – um Arbeitnehmer angesichts der gestiegenen Energiepreise zu unterstützen –, der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. (ahu)

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