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Betriebsausflug ist keine Pflicht

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Plant die Firma einen Betriebsausflug, sind Mitarbeiter nicht dazu verpflichtet, daran teilzunehmen. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin. Der Arbeitsvertrag verpflichte nur zur Arbeit. Das heißt aber nicht, dass Mitarbeiter stattdessen zu Hause bleiben können. Wer nicht am Betriebsausflug teilnehmen möchte und keinen Urlaub beantragt hat, muss laut DGB arbeiten. Wenn das Firmengelände geschlossen bleibt, sei dies aber ausgeschlossen. dpa

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