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Autopanne: Keine Pflicht zur Hilfe
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Klar, bei einem Unfall müssen Verkehrsteilnehmer anderen helfen. Wer zumutbare Hilfeleistung verweigert, kann mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Aber was ist bei einer Autopanne. Gilt das dann auch?
Nein! An einem liegen gebliebenen Verkehrsteilnehmer vorbeizufahren, gilt nicht als unterlassene Hilfeleistung. Eine Rechtspflicht zum Helfen besteht damit nicht, erläutert die Zeitschrift "ADAC Motorwelt" (2/2020). Doch würde man sich als selbst Betroffener sicherlich auch über Unterstützung freuen, appelliert die Clubzeitschrift des ADAC an die Solidarität. dpa