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Hohe Vertragsstrafen möglich: Weshalb Sie Ihr Auto niemals leichtfertig verleihen sollten

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Von: Simon Mones

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Wer sein Auto privat verleiht, riskiert hohe Vertragsstrafen und Kosten bei einem Unfall. Der ACE rät daher zu Leihverträgen.

Es ist ein Problem, das wohl viele kennen: Der nächste Großeinkauf im Möbelhaus steht bevor, doch der eigene Wagen ist zu klein. Zum Glück hat der Nachbar aber ein geräumigeres Auto, das man sich leihen kann. Immerhin ist das in der Regel günstiger, als einen Mietwagen für den Möbeltransport zu nutzen. Was so einfach klingt und von den Deutschen gerne gemacht wird, kann schnell ganz schön kompliziert – und vor allem teuer – werden.

Das Problem: Drei Viertel der Deutschen haben laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Nutzung auf sich oder ihren Partner beschränkt. Das spart viel Geld bei der Versicherungsprämie, denn diese kann sich schon durch einen jungen Fahrer fast verdoppeln.

Übergabe eines Autoschlüssels.
Wer sein Auto verleiht, sollte vorher einen Blick in seine Autoversicherung werfen. (Symbolbild) © Reporters/Imago

Auto verleihen: Hohe Vertragsstrafen möglich

„Wer also einfach so einen anderen ans Steuer seines Autos lässt, riskiert in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung in der Regel zwar nicht den Versicherungsschutz. Es kann aber zu einer Vertragsstrafe kommen, wenn die unerlaubte Fremdnutzung auffällt, beispielsweise nach einem Unfall“, erklärt der Automobilclub Europa (ACE).

Die Strafe wegen „unzutreffender Angaben“ kann saftig ausfallen. Mancher Versicherer kassiert dann die doppelte Jahresprämie, meist wird jedoch nur der Betrag unter Einbeziehung des tatsächlichen Fahrers rückwirkend für das ganze Jahr neu berechnet. Liegt jedoch ein Notfall vor, kann der Versicherer nichts machen. „Wem auf der Autobahn schlecht wird, der muss seinen Beifahrer ungestraft die Strecke nach Hause fahren lassen dürfen“, erläutert Gesine Reisert, ACE-Vertrauensanwältin.

Auto verleihen: Halter haftet für Schäden

Kommt es zu einem Unfall oder anderen Schäden, haftet nicht der Entleiher, sondern der Halter des Pkw. In der Folge steigt dieser in der Schadensfreiheitsklasse auf und zahlt höhere Beiträge. Auch die Reparaturen von Schäden am eignen Fahrzeug müssen selbst bezahlt werden. Der Versicherungsschutz erlischt jedoch nicht, sollte der Entleiher nicht mitversichert sein. Der Schaden des Unfallgegners wird also beglichen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte im Vorfeld mit seiner Autoversicherung sprechen, oftmals lässt sich ein weiter Fahrer kurzfristig ohne Mehrkosten eintragen. Falls nicht, lässt sich der Kreis der erlaubten Fahrer bei vielen Versicherungen bereits für weniger als 10 Euro am Tag erweitern. Allerdings ist grobe Fahrlässigkeit (übersehene rote Ampel, Unfall beim zu schnellen Überholen) in einem solchen Fall ausgeschlossen. Wer sein Auto häufiger verleiht, sollte sich daher überlegen, den Versicherungsvertrag zu wechseln und auf die Rabatte für Alleinfahrer zu verzichten. Bei einem Wechsel der Versicherung lässt sich zudem möglicherweise noch Geld sparen. Entleiher können zudem eine Versicherung abschließen, die dem Verleiher Zusatzkosten durch eine Rückstufung erstatten.

Auto verleihen: ACE rät zu Leihverträgen

Der ACE rät zudem dazu, einen Leihvertrag abzuschließen, in dem festgelegt wird, dass der Entleiher für alle Schäden an dem Auto haftet. „Bei der Übergabe sollte man in einem Protokoll alle vorhandenen Schäden auflisten, damit später kein Streit über eine ´nicht bekannte´ Schramme oder Delle entsteht“, schreibt der Autoclub.

Darüber hinaus muss sich der Verleiher den gültigen Führerschein zeigen lassen – auch dann, wenn es sich um einen Verwandten handelt. „Der Verleiher könnte sich nach dem Straßenverkehrsgesetz strafbar machen, wenn die leihende Person keine gültige Fahrerlaubnis besitzt“, warnt ACE-Vertrauensanwalt Dirk Trieglaff. Aus diesem Grund muss der Verleiher auch sicherstellen, dass der Fahrer, dem er sein Auto anvertraut, nüchtern ist.

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