Roth erreicht Unterlassungsanspruch
München -Ein besonders abwertender Hasspost im Internet mit einem Foto von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hat für einen Mann aus Oberbayern rechtliche Folgen. Er müsse in Zukunft eine konkrete Beleidigung unterlassen und die Kosten des Verfahrens in Höhe von 2500 Euro tragen, befand das Landgericht München II in einer einstweiligen Verfügung, die am Freitag bekanntgegeben wurde.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Es handelt sich um einen Kommentar, den der Mann im Februar unter einem rund drei Jahre alten Beitrag auf Facebook hinterlassen hatte. dpa