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Zschäpe-Verteidiger
NSU-Urteil in zentralem Teil nicht haltbar
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München- Ein Verteidiger der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe, Wolfgang Heer, hält das schriftliche Urteil des Münchner Oberlandesgerichts im NSU-Prozess in einem zentralen Teil für nicht haltbar. Die Argumentation des Gerichts zur Mittäterschaft Zschäpes an den Morden und Anschlägen des NSU stehe in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), sagte der Rechtsanwalt am Donnerstag.
Fast zwei Jahre nach dem Urteil gegen Zschäpe und vier Mitangeklagte hatte das OLG am Dienstag seine mit Spannung erwartete schriftliche Urteilsbegründung abgegeben. Weil Heer und andere Prozessbeteiligte Revision eingelegt haben, muss der BGH das Urteil überprüfen. dpa