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Ostern in Hessen
Gottesdienste: Verbot bleibt in Kraft
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Karlsruhe- Oster-Gottesdienste bleiben wegen der Corona-Pandemie in Hessen verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es am Karfreitag nach dem Eilantrag eines gläubigen Katholiken ab, das hessische Verbot religiöser Zusammenkünfte vorläufig außer Kraft zu setzen. Gottesdienste zu Ostern mit sehr vielen Menschen würden die Ansteckungsgefahr erheblich erhöhen, teilte das Gericht mit. Die Richter sprechen aber auch von einem "überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit". (Az. 1 BvQ 28/20)
Der Landesregierung wird deshalb aufgegeben, das Verbot bei jeder Verlängerung streng darauf zu prüfen, ob es noch verhältnismäßig ist. Sobald verantwortbar, müsse es gelockert werden. dpa