Gegen Asylrecht verstoßen
Luxemburg -Litauen hätte Migranten nach EU-Recht nicht wegen ihrer illegalen Einreise verhaften dürfen. Der illegale Aufenthalt in einem Land reiche als Haftgrund nicht aus, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Litauens Begründung, dass durch die hohe Migrantenzahl die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gestört werde, sei nicht ausreichend.
Eine Inhaftierung sei nur dann zu rechtfertigen, wenn das Verhalten eines Asylbewerbers eine Bedrohung für die innere oder äußere Sicherheit darstelle, ging aus dem Urteil hervor. dpa