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EuGH-Urteil zum Datenschutz
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Luxemburg- Bürger, die beim Petitionsausschuss eines Landesparlaments eine Petition einreichen, haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ein Recht auf Auskunft personenbezogener Daten. Die Petitionsausschüsse von Bundesländern fielen unter die Regeln der EU-Datenschutzgrundverordnung, entschieden die Luxemburger Richter gestern. Hintergrund ist ein Fall in Hessen. dpa