Corona-Impfpflicht für Soldaten bleibt

Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Offizieren ab
Leipzig -Für Bundeswehrsoldaten bleibt die Corona-Impfung verpflichtend. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Klagen zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen ab. Die Kläger sahen durch die Regelung unter anderem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und forderten, die Impfung von der Liste zu streichen, hatten damit aber nun keinen Erfolg. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 u.a.)
Die Regelung sei rechtmäßig, erklärte der Erste Wehrdienstsenat. Das Bundesverteidigungsministerium dürfe notwendige Schutzimpfungen für die Bundeswehr festlegen, denn alle Soldatinnen und Soldaten seien verpflichtet, sich im Interesse der militärischen Auftragserfüllung gesund zu erhalten. Dabei müssten sie Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten auch gegen ihren Willen dulden. Das Ministerium habe seinen Ermessensspielraum nicht überschritten.
Dem Vorsitzenden Richter Richard Häußler zufolge war im November, als der Erlass kam, die Coronalage "sehr ernst". Die Inzidenzen seien gestiegen, es habe die im Vergleich zu Omikron noch gefährlichere Delta-Variante vorgeherrscht und die Besorgnis, dass die Kapazitäten der Krankenhäuser nicht ausreichen würden. Auch durch die Empfehlungen der Sachverständigen und Wissenschaftler habe es an die Politik ein Warnsignal gegeben, so dass diese die Notwendigkeit für eine Impfung der Soldaten gesehen hätten.
Diese Einschätzung habe auch das Bundesverfassungsgericht geteilt, als es Ende April eine Impfpflicht in Pflege und Medizin für verfassungsgemäß erklärte. "Wir haben uns dieser Einschätzung angeschlossen", sagte Richter Häußler. afp