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BAMF beschränkt Anhörungen
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Berlin- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schränkt seine Arbeit wegen der Ausbreitung des Coronavirus stark ein. Schutzsuchende dürfen nur noch dann einen Asylantrag stellen, wenn sie entweder negativ auf das Virus getestet wurden oder eine 14-tägige Quarantäne nachweisen können. Das Gleiche gilt für Anhörungen im Asylverfahren. Auch die Befragungen im Widerrufsverfahren wurden ausgesetzt. dpa