Sei es anfangs nur um die Frage gegangen, ob man einem deutsch-türkischen Mädchen verbieten könne, sich auf dem Schulgelände in seiner Muttersprache zu unterhalten, stehe nun, wie der „Spiegel" weiter berichtet, die Option einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Klage nach dem Antidiskriminierungsgesetz im Raum.
Aus einer Mitteilung der Schulaufsichtsbehörde an das Freiburger Regierungspräsidium geht hervor, dass die Aufsichtsbehörde das Vorgehen der Schule verteidigt. So heißt es unter anderem: „Die Kinder kommen aus 16 Nationen. Unter dieser Voraussetzung ist es für die Verständigung untereinander und für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule wichtig, dass die Kinder und Lehrkräfte eine Sprache sprechen.“
Wie die „Badischen Neuesten Nachrichten“ berichten, liege der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund an der Grundschule bei 43 Prozent. Die Regel, dass alle Kinder in der Schule Deutsch sprechen, sei zu Beginn des Schuljahres so vereinbart worden.
„Die Strafarbeit ist rechtswidrig“, sagte hingegen Yalcin Tekinoglu, der beauftragte Anwalt der Eltern des Mädchens. „Und wenn man speziell Türkisch verbietet, andere Sprachen aber nicht, dann hätte der Fall auch eine diskriminierende Komponente“, so der Anwalt weiter. Zudem widerspreche die Stellungnahme der Schule den Darstellungen der Eltern und des Mädchens. Demnach habe man nie von einer derartigen Regel, die zu Beginn des Schuljahres vereinbart worden sei, gehört.
Gegenüber der „Badischen Neuesten Nachrichten“ bestätigte das Regierungspräsidium indes, dass es „kein generelles Verbot, sich in der Schule oder Pause in einer nicht-deutschen Sprache zu unterhalten“ gebe.
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