AfD scheitert in Karlsruhe wegen Ausschussvorsitzen
Karlsruhe -Das Bundesverfassungsgericht verhilft der AfD-Fraktion nicht per einstweiliger Anordnung zu ihren drei Ausschussvorsitzen im Bundestag. Die Karlsruher Richterinnen und Richter lehnten es ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten mit sofortiger Wirkung vorläufig einzusetzen. Die abschließende Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus.
Es sei "nicht von vornherein völlig ausgeschlossen", dass hier Rechte der AfD-Fraktion verletzt seien, teilte das höchste deutsche Gericht am Donnerstag mit.
Im Eilverfahren prüfen die Richter den Sachverhalt noch nicht vertieft. Vereinfacht gesagt geht es darum, ob dem Kläger bis zur eigentlichen Entscheidung nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen. dpa