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Verfassungsgericht: Kinderreiche müssen in Pflegeversicherung entlastet werden

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Von: Isabel Wetzel, Sarah Neumeyer

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Eltern mit vielen Kindern sollen bei der Pflegeversicherung künftig entlastet werden. (Symbolbild)
Eltern mit vielen Kindern sollen bei der Pflegeversicherung künftig entlastet werden. (Symbolfoto © Patrick Pleul/dpa

Die Kinderzahl muss bei der Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Karlsruhe – Die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geändert werden. Eltern sollten entsprechend der Zahl ihrer Kinder entlastet werden, entschied das Gericht in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch (25. Mai). Momentan würden Eltern mit mehreren Kindern auf verfassungswidrige Weise benachteiligt, hieß es zu dem Fall.

Aus Sicht der Richterinnen und Richter greift das aber zu kurz: Je mehr Kinder eine Familie habe, desto größer seien der Aufwand und die damit verbundenen Kosten. „Diese Benachteiligung tritt bereits ab einschließlich des zweiten Kindes ein“, heißt es in der Mitteilung. „Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.“

Verfassungsgericht: Keine Entlastung für kinderreiche Familien bei Rente und Krankenkasse

Im sogenannten Pflegeurteil hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter 2001 entschieden, dass Eltern gegenüber Kinderlosen bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung entlastet werden müssen. Kinderlose zahlen darum seit 2005 einen Zuschlag. Seitdem wurde der Beitrag für Kinderlose nochmal erhöht, zuletzt bei der Pflegereform 2021 unter dem Kabinett Angela Merkel und dem ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU). Nun machte das Gericht deutlich, dass auch zwischen Familien mit einem Kind und Familien mit mehreren Kindern unterschieden werden müsse.

Das Gericht entschied am Mittwoch außerdem über Verfassungsbeschwerden, die eine Entlastung von Eltern bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung forderten. Diese Forderungen wurden jedoch zurückgewiesen, weil Kindererziehungszeiten bereits bei der Rente berücksichtigt werden und Kinder bei den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos versichert sind. (sne/iwe/dpa)

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