Neue Regelung bei Corona-Tests: Kosten, Ausnahmen, Nachweise – ein Überblick
Seit diesem Donnerstag gilt die neue Corona-Testverordnung. Die Gratis-Tests für alle sind Vergangenheit, es gelten nur noch wenige Ausnahmen.
Berlin - Über ein Jahr lang konnten sich die Menschen in Deutschland regelmäßig kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Seit diesem Donnerstag (30. Juni) ist das vorbei. Die meisten Personen müssen nun selbst für ihren Corona-Schnelltest bezahlen. Drei Euro werden für die sogenannten „Bürgertests“ an Teststellen oder in Apotheken fällig. Ausnahmen gelten gemäß der neuen Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums lediglich für Risikogruppen, für Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen zu tun haben und für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können.
Corona: Ende der Gratis-Tests für alle – „Möglichkeiten sind an Grenzen gekommen“
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Finanzminister Christian Lindner hatten sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, die „Bürgertests“ deutlich einzuschränken. Es gibt sie – mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst – seit dem Frühjahr 2021. Lauterbach zufolge lagen die Ausgaben dafür zuletzt bei etwa einer Milliarde Euro pro Monat. „Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind“, hatte Lindner die Neuregelungen begründet.
Corona: Diese Personengruppen haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Testung
Die Personengruppen, die künftig noch Anspruch auf einen Gratis-Test haben, sind begrenzt. Kostenlose Corona-Tests gibt es laut der neuen Testverordnung etwa noch für:
- Kinder bis zum Alter von fünf Jahren
- Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel
- Personen, die in den letzten drei Monaten an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilgenommen haben
- Corona-Infizierte und deren Haushaltsangehörige
- pflegende Angehörige
- Menschen mit Behinderung und deren Betreuer
- Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Corona-Tests: Kosten, Ausnahmen, Nachweise – ein Überblick
Die Berechtigung für einen kostenlosen Corona-Test soll mit einem entsprechenden Nachweis belegt werden. Schwangere können dafür beispielsweise den Mutterpass nutzen. Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten können deren Testergebnis vorzeigen. Wie bisher auch, muss ein „amtlicher Lichtbildausweis“ vorgelegt werden. Da viele Kinder unter fünf Jahren noch keinen Ausweis oder Reisepass besitzen, reicht es aus, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen.

Für Corona-Tests anlässlich von Familienfeiern, Konzerten und anderen Innenveranstaltungen werden drei Euro Zuzahlung fällig. Das gilt auch bei roter Corona-Warnapp oder vor privaten Treffen mit Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung außerhalb von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. Wer einen solchen Corona-Test will, muss dann auch unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird. Als Nachweis können zusätzlich beispielsweise Konzerttickets vorgezeigt werden.
Lauterbach verteidigt neue Regelungen: „Tests sind wertvoll, sie sind wichtig“
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat die neuen Test-Regelungen im ZDF-„Morgenmagazin“ gegen Kritik verteidigt. „Die Tests sind wertvoll, sie sind wichtig“, sagte er. Allerdings seien die Kosten für die Steuerzahler für die bisher kostenlosen Tests zu hoch. Außerdem müsse der Missbrauch durch Testcenter eingegrenzt werden.
„Es gibt immer die Möglichkeit des Betrugs“, räumte Lauterbach ein. Allerdings müssten die Corona-Teststellen nun dokumentieren, weshalb ein Test durchgeführt wurde. Über Stichproben sei es dann möglich, dies nachzuprüfen und so Missbrauch vorzubeugen, betonte der Minister. In Deutschland wurden nach früheren Angaben an die kommerziellen Betreiber der Corona-Teststationen bereits 10,5 Milliarden Euro ausgezahlt. Ermittler gehen dabei von einer Betrugssumme von mindestens einer Milliarde bis hin zu 1,5 Milliarden Euro aus. (ph/dpa)