1. Gießener Allgemeine
  2. Panorama

Zahl der Anträge auf Entschädigung wegen Spätfolgen der Corona-Impfung stark gestiegen

Erstellt:

Von: Diana Rissmann

Kommentare

Ein Mann fasst sich mit verkrampfter Hand an die Brust. Daneben ist eine Spritze zu sehen, die mit einem Impfstoff gegen das Coronavirus befüllt wird.
Mögliche Nebenwirkung einer Corona-Impfung: eine Herzmuskelentzündung. Bei jungen Männern ist das Risiko hierfür am Größten. (kreiszeitung.de-Montage) © Dinendra Haria/imago

Die Zahl der Anträge auf Entschädigung von möglichen Corona-Impfschäden ist einem Medienbericht zufolge in diesem Jahr stark angestiegen.

Berlin - Seit Beginn der Corona-Impfkampagne seien insgesamt mehr als 4400 Anträge auf Entschädigung bei den Versorgungsämtern eingegangen, berichtet die Welt am Sonntag (WamS) auf Grundlage einer Umfrage in allen Bundesländern. Bis zum Januar dieses Jahres seien es Medienberichten zufolge nur 1200 Anträge gewesen.

„Die Zahl ist wesentlich erst in den Monaten Januar bis April 2022 angestiegen“, heißt es laut der WamS etwa aus dem Gesundheitsministerium in Thüringen. Insgesamt wurden bundesweit bisher über 64 Millionen Menschen mit Corona-Impfstoffen geimpft - die Zahl der Anträge liegt also aktuell auf einem eher niedrigen Niveau. Dennoch könnten noch einige hinzukommen. Erst kürzlich musste das Bundesgesundheitsministerium von Karl Lauterbach die Zahl zum Risiko für Corona-Impfschäden nach oben korrigieren. „Eine von 5000 Personen ist von einer schweren Nebenwirkung nach einer COVID19-Impfung betroffen“, hatte das Ministerium im Juli getwittert.

Risiko von Spätfolgen nach einer Corona-Impfung variiert nach Impfstatus und Impfstoff

Doch tatsächlich liegt die Zahl laut dem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) wesentlich höher: „Die Melderate betrug für alle Impfstoffe zusammen 1,7 Meldungen pro 1000 Impfdosen, für schwerwiegende Reaktionen 0,2 Meldungen pro 1000 Impfdosen.“ Demnach liegt das Risiko je nach Impfstatus:

Von den 4441 Anträgen wurden nach Angaben der Länder bisher 96 positiv beschieden, wie die Zeitung berichtet. Dabei handele es sich etwa um Fälle von Herzmuskelentzündungen, Beinvenen- und Sinusvenenthrombosen, Erschöpfungssyndromen oder Herzleistungsminderung. Abgelehnt wurden demnach bisher 743 Anträge, 219 Anträge wurden zurückgezogen oder zuständigkeitshalber abgegeben. 3383 Anträge seien noch nicht bearbeitet worden.

Corona-Impfschaden vermutet? Hier müssen Sie den Antrag stellen

Wer den Verdacht hat, dass er nach einer Corona-Impfung an dauerhaften gesundheitlichen Schäden leidet, kann beim Staat Entschädigung beantragen. Dies gilt neben der Covid-Impfung für alle öffentlich empfohlenen Impfungen. Der Antrag muss beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht werden. Wird ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung als wahrscheinlich eingeschätzt, können Betroffen unter anderem einen Anspruch auf Rentenleistungen und die Übernahme der Heil- und Krankenbehandlung erhalten. Das PEI hat ein Online-Formular für die Meldung von Nebenwirkungen der Corona-.Impfungen eingerichtet.

Anträge auf Entschädigung nach Corona-Impfschaden - Bearbeitung kann über ein Jahr dauern

Je nach Fall und Bundesland betrage die Wartezeit in der Regel zwischen fünf und 18 Monaten, schreibt die WamS. Grund für die hohe Zahl der noch ausstehenden Fälle sei das aufwändige Einholen von Unterlagen bei behandelnden Ärzten sowie das Erstellen von ärztlichen Gutachten, heißt es demnach von den Landesbehörden. Hinzu kommt, dass Betroffene grundsätzlich nur dann Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihre gesundheitliche Beeinträchtigung länger als sechs Monate anhält.

Corona-Impfschäden - Der Bund hat die Pharmaunternehmen aus der Verantwortung genommen

Der lange Bearbeitungs-Prozess ist für Betroffene von Corona-Impfschäden zermürbend - allerdings offenbar der einzige weg. Denn die Pharma-Unternehmen selbst juristisch zur Verantwortung zu ziehen ist schwierig. „Eine Haftung des Herstellers ist durch die aktuelle Rechtslage sehr beschränkt“, sagt Rudolf Ratzel, Vorsitzender des Ausschusses für Medizinrecht beim Deutschen Anwaltverein, gegenüber der WamS. Der Bund hat per Verordnung geregelt, dass pharmazeutische Unternehmen für Produkte, die durch das Bundesgesundheitsministerium „als Reaktion auf die vermutete oder bestätigte Verbreitung des Sars-Cov-2-Erregers“ in den Verkehr gebracht werden, nicht haften.

Mögliche Risiken durch Corona-Impfungen waren vor allem in den Wochen und Monaten nach Einführung der neu entwickelten Impfstoffe ein vielbeachtetes Thema. Neben den Meldungen über Sinusvenenthrombosen gab es auch Beschwerden bezüglich des „Covid-Arms“. Gesundheitsbehörden in aller Welt haben aber immer wieder hervorgehoben, dass der Nutzen einer Impfung das mögliche Risiko bei weitem übersteige. (Diana Rissmann mit AFP)

Auch interessant

Kommentare