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Corona-Impfpflicht für Pflegekräfte: Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zurück

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Von: Patrick Huljina

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Die Corona-Zahlen in Deutschland sinken weiter. Am Donnerstag verkündete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Pflege-Impfpflicht.

Update vom 19. Mai, 9.35 Uhr: Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes nach Angaben vom Donnerstag zurück. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal, argumentierten die Karlsruher Richter. 

Zwar liege ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor, räumten die Richter ein. Alternativ bleibe nur, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Doch die Abwägung des Gesetzgebers, „dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung“ zu geben, sei nicht zu beanstanden.

Auch die weitere Entwicklung des Pandemieverlaufs ist laut der Mitteilung kein Grund, von der Beurteilung abzuweichen. Angehörte Fachgesellschaften seien der Meinung, dass die Krankheitsverläufe im Zuge der Omikron-Variante des Coronavirus zwar im Schnitt milder seien – sich „die Zusammensetzung der Risikogruppen und ihre grundsätzlich höhere Gefährdung aber nicht verändert habe“.

Corona-Impfpflicht für Pflegekräfte: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet

Erstmeldung vom 19. Mai: Berlin/Karlsruhe - Die Impfpflicht in Pflege, Praxen und Kliniken hat eine Welle an Verfassungsbeschwerden ausgelöst. Inmitten der wiederaufkommenden Diskussion um eine allgemeine Corona-Impfpflicht und nach intensiver Prüfung verkündet das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag (9.30 Uhr) seine Entscheidung zum umstrittenen Infektionsschutzgesetz.

Im Eilverfahren hatten die Karlsruher Richter die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal zwar nicht beanstandet. Sie merkten im Februar aber kritisch an, dass im Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe. Es werde bloß auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts (RKI) verwiesen. Das höchste deutsche Gericht veröffentlicht den Beschluss schriftlich.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Mittwoch (18. Mai) gesagt, er gehe davon aus, „dass die Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht tatsächlich bestätigt wird“. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der Deutschen Presse-Agentur hingegen: „Sicherlich wird das Bundesverfassungsgericht die vom Gesetzgeber vorgesehene Rolle des RKI beanstanden.“ Es könne nicht sein, dass der Bundestag eine untergeordnete Behörde die Kriterien ausgestalten lässt. „Ob damit das gesamte Gesetz verfassungswidrig ist, darf bezweifelt werden.“

Ein Mitarbeiter der Asklepios Klinik wird von einem Kollegen mit dem Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft.
Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal sorgte für eine Klagewelle. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

Corona-Impfpflicht: In der Pflege seit Mitte März – Länder diskutieren Neuanlauf für Impfpflicht ab 60

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben. Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchten den Nachweis ab dem 16. März.

Fehlt ein solcher Nachweis, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.

Erst am Montag (16. Mai) hatten Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bei einer digitalen Gesundheitsministerkonferenz appelliert, angesichts einer drohenden Corona-Welle im Herbst einen Neuanlauf im Bundestag für eine Impfpflicht ab 60 Jahren zu wagen. So könnten eine Überlastung des Gesundheitssystems und damit auch Einschränkungen für die Gesamtbevölkerung vermieden werden. Ende Juni sollen die Gesundheitsminister erneut darüber beraten und ein Beschluss treffen.

Corona in Deutschland: Inzidenz sinkt weiter – Aussagekraft der Zahlen beschränkt

Aktuell entspannt sich die Corona-Lage in Deutschland weiter. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist am Donnerstagmorgen erneut gesunken und liegt nun bei 383,2. Am Vortag lag sie noch bei 407,4 (Vorwoche: 502,4; Vormonat: 669,9). Das geht aus den Daten des RKI hervor. Innerhalb eines Tages wurden 58.719 Corona-Neuinfektionen und 165 Todesfälle gemeldet.

Die Zahlen liefern allerdings kein vollständiges Bild der Infektionslage. Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus – wegen überlasteter Gesundheitsämter und weil nicht alle Infizierte einen PCR-Test machen lassen. Nur diese zählen in der Statistik. Zudem können Nachmeldungen oder Probleme bei der Übermittlung zu einer Verzerrung einzelner Tageswerte führen. (ph mit dpa)

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